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weitaus am höchsten dagegen in der Pfalz (1889 . . . 147%;
1893 . . . IGßo/o; 1898 . . . 175o/o; 1901 . . . 190o/o). Diese
enorm hohen Zuschläge zur Staatssteuer neben der steuerpolitisch
ungünstigen geographischen Lage, infolge deren
die pfälzischen Betriebe in besonderem Masse der nichtbayrischen
Konkurrenz ausgesetzt sind, bilden den Hauptgrund,
warum gerade in der Pfalz die Steuererhöhungen
so schwer empfunden werden und man sich dort gar nicht
mit der neuen Steuergesetzgebung befreunden will.
Trotzdem durch die Steuerreform die direkten Steuern
in den grösseren Städten so stark angewachsen waren,
wurde die stetige Aufwärtsbewegung des Umlagenprozentsatzes
dadurch nicht auf gehalten. In den Gemeinden, wo
das Steuersoll gesunken war, schnellten natürlich die Umlagen
rapid in die Höhe, i)
Es war in Bayern die Zahl der Gemeinden mit Umlagen
von
101—250 o/y
über 250%
1898
1899
1900
1901
2321
2201
2401
2484
323
348
430
471
Die kritische Finanzlage, in welcher sich schon früher
viele Gemeinden befanden, ist also seit 1899 noch weiter
verschlimmert worden; wird endlich noch § 13 des Zolltarifgesetzes
vom 25. Dez. 1902 2) in Kraft treten, dann
werden die gemeindlichen Besteuerungsverhältnisse nahezu
unhaltbar werden. 3)
0 Nach einer Mitteilung des Ministers waren es von 8(400 bayr.
Gemeinden allerdings blos 243, in denen infolge Rückgangs des Steuersolls
eine Ümlagen-Erhöhung von mehr als l()®/o vorgenommeii werden musste.
(Abgeordnetenkammer, 5. März 1904)
2) Nach diesem § 13 dürfen vom 1. April 1910 ab von den Communen
Abgaben auf Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate,
sowie auf Backwaren, Vieh, Fleisch, Fleischwaren und Fett
nicht mehr erhoben werden.
Es ist auch eine Änderung des gemeindlichen Besteuerungsrechts
vom Finanzminister angekündigt (Abg.-Kammer, 5. Aug. 1904).