Full text : Über die Wirkung der Reform des bayrischen Gewerbesteuergesetzes vom Jahre 1899

23

die  kleineren  Gewerbetreibenden  nicht  geschädigt,  da  sie
im  allgemeinen  solche  Waren  gar  nicht  führen.  —
Man  kann  es  wohl  als  erfreulich  bezeichnen,  dass  die
Besteuerung  der  Consumvereine  in  der  angeführten  Weise
gelöst  wurde.  Gerade  die  Regelung  der  Besteuerung  dieser
Vereine  machte  in  vielen  Staaten  grosse  Schwierigkeit.
Während  einerseits  die  Freunde  der  Gonsumvereine  vollständige ­
  Steuerfreiheit  verlangen,  fordern  die  schärfsten
Gegner  derselben  nicht  nur  eine  Besteuerung,  wie  sie  ihr
andere  Gewerbetreibende  unterliegen,  sondern  eine  Ausnahmesteuer, ­
  eine  Umsatzsteuer.^)  Die  Versuche,  die
Consumvereine  zu  unterdrücken,  kann  man  gewiss  nicht
gutheissen;  aber  andrerseits  sollte  man  sie  durch  Gewährung ­
  der  Steuerfreiheit  nicht  besser  stellen  als  die  Geschäftsleute. ­
  Durch  die  bayrische  Besteuerung  werden  die  Consumvereine ­
  gegenüber  den  andern  Geschäften  nicht  benachteiligt; ­
  nur  die  Vorteile,  die  sie  durch  die  Steuerfreiheit
genossen  hatten,  sind  ihnen  entzogen  worden.  Den  landwirtschaftlichen ­
  Consumvereinen,  die  ja  eigentlich  besser
als  Rohstoffvereine  bezeichnet  werden,  insoweit  die  Waren,
die  sie  verkaufen,  zur  Deckung  der  Wirtschaftsbedürfnisse»
nicht  der  Lebensbedürfnisse  dienen,  ist  aus  den  angeführten
wirtschaftlichen  Gründen  die  Steuerfreiheit  zu  gönnen.  Die
grösste  Bedeutung  hat  das  Gesetz  betr.  der  Besteuerung
der  Consumvereine  unter  den  bayrischen  Regierungsbezirken ­
  für  die  Pfalz;  denn  während  im  J.  1900  in  ganz
Bayern  323  Consumvereine  mit  48  441  Mitgliedern  bestanden,
gab  es  davon  in  der  Pfalz  allein  201  Vereine  mit  25  580
Mitgliedern.  Im  J.  1902  zählte  das  Königreich  341  Vereine
mit  50814  Mitgliedern,  die  Pfalz  217  Vereine  mit  28396
Mitgliedern.  Man  sieht  aus  diesen  Zahlen  auch,  dass  die
Consumvereine  absolut  keinen  Rückgang  infolge  der  neuen
Steuergesetzgebung  erlitten,  dass  sie  sich  im  Gegenteil
0  Ein  solcher  Antrag  wurde  z.  B.  1896  im  preuss.  Abgeordnetenhause ­
  gestellt;  seit  dem  J.  1897  wurde  in  Sachsen  in  mehreren  Gemeinden
eine  Umsatzsteuer  eingeführt  ;  am  29;  Sept.  1904  wurde  im  Gemeindekollegium ­
  von  München  ein  Antrag  eingebracht,  beim  Landtg.  um  d.  Einführung ­
  einer  solchen  Umsatzsteuer  zu  petitionieren.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.