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die kleineren Gewerbetreibenden nicht geschädigt, da sie
im allgemeinen solche Waren gar nicht führen. —
Man kann es wohl als erfreulich bezeichnen, dass die
Besteuerung der Consumvereine in der angeführten Weise
gelöst wurde. Gerade die Regelung der Besteuerung dieser
Vereine machte in vielen Staaten grosse Schwierigkeit.
Während einerseits die Freunde der Gonsumvereine vollständige
Steuerfreiheit verlangen, fordern die schärfsten
Gegner derselben nicht nur eine Besteuerung, wie sie ihr
andere Gewerbetreibende unterliegen, sondern eine Ausnahmesteuer,
eine Umsatzsteuer.^) Die Versuche, die
Consumvereine zu unterdrücken, kann man gewiss nicht
gutheissen; aber andrerseits sollte man sie durch Gewährung
der Steuerfreiheit nicht besser stellen als die Geschäftsleute.
Durch die bayrische Besteuerung werden die Consumvereine
gegenüber den andern Geschäften nicht benachteiligt;
nur die Vorteile, die sie durch die Steuerfreiheit
genossen hatten, sind ihnen entzogen worden. Den landwirtschaftlichen
Consumvereinen, die ja eigentlich besser
als Rohstoffvereine bezeichnet werden, insoweit die Waren,
die sie verkaufen, zur Deckung der Wirtschaftsbedürfnisse»
nicht der Lebensbedürfnisse dienen, ist aus den angeführten
wirtschaftlichen Gründen die Steuerfreiheit zu gönnen. Die
grösste Bedeutung hat das Gesetz betr. der Besteuerung
der Consumvereine unter den bayrischen Regierungsbezirken
für die Pfalz; denn während im J. 1900 in ganz
Bayern 323 Consumvereine mit 48 441 Mitgliedern bestanden,
gab es davon in der Pfalz allein 201 Vereine mit 25 580
Mitgliedern. Im J. 1902 zählte das Königreich 341 Vereine
mit 50814 Mitgliedern, die Pfalz 217 Vereine mit 28396
Mitgliedern. Man sieht aus diesen Zahlen auch, dass die
Consumvereine absolut keinen Rückgang infolge der neuen
Steuergesetzgebung erlitten, dass sie sich im Gegenteil
0 Ein solcher Antrag wurde z. B. 1896 im preuss. Abgeordnetenhause
gestellt; seit dem J. 1897 wurde in Sachsen in mehreren Gemeinden
eine Umsatzsteuer eingeführt ; am 29; Sept. 1904 wurde im Gemeindekollegium
von München ein Antrag eingebracht, beim Landtg. um d. Einführung
einer solchen Umsatzsteuer zu petitionieren.