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begründet. Bei der Maxhütte z. B., welche in dieser
Beziehung besonders genannt wurde, betrugen i)
im
Geschäftsjahr
1899/1900
1900/1
1901/2
1902/3
1903/4 _
der Reingewinn
Mk.
4 695 626
4 058 664
2 262 417?
3116 970
3 846 415
die verteilten
Dividenden in
Prozent
26,23
20,416
16,03
17,5?
12 Vg
die
Staatsstenern '
und Umlagen
Mk.
105 256
210 568
212 464
245 621
Wenn sich auch die Steuern seit 1899 mehr als verdoppelt
haben, so kann doch nicht davon die Rede sein,
dass die Gesellschaft durch Steuerüberbürdung gezwungen
wäre, ihren Geschäftsbetrieb möglichst aus Bayern hinauszuverlegen.
Auch in der Abgeordnetenkammer wurde öfters
darauf hingewiesen, dass keine Betriebe unter dem Druck
der neuen Steuergesetze ausgewandert seien, ohne dass
Widerspruch gegen diese Behauptung laut wurde.
Selbst wenn ein industrielles Unternehmen gar nicht
an die örtlichen Verhältnisse gebunden ist, sind eben doch
die Kosten, welche die Übersiedelung eines grossen Etablissements
erfordert, zu bedeutend, als dass sich diese bei
der geringen Differenz zwischen der Steuer, welche Bayern,
bezw. ein anderer Bundesstaat dem Unternehmen auf erlegt,
rentieren würde. Dass die Industrie durch die hohen Steuern
von vorn herein abgehalten werde, sich in Bayern niederzulassen,
ist kaum anzunehmen, da neu gegründete Fabriken
im allgemeinen nicht von einer solchen Ausdehnung zu
sein pflegen, dass sie zu den Steuern besonders stark
herangezogen werden dürften. Sollte man es endlich für
*) Nach (1. Ber. der Oberpf. Hk.