Full text : Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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XXV  1.

im  ersten  und  zweiten  Abschnitt  hingewiesen.  An  dieser  Stelle
kommen  wir  darauf  zurück.  Schon  rein  zeitlich  kamen  die
tiefgehenden  Beziehungen  zwischen  beiden  zum  Ausdruck:  Der
Abolitionsgesetzgebung  gingen  die  Debatten  über  die  Nordamerika ­
  gegenüber  einzuschlagende  Schiffahrtspolitik  parallel.
Kaum  hatten  letztere  durch  die  sogenannte  „American  Intercourse
Bill“  ihre  Erledigung  gefunden,  so  erfolgte  auch  die  Aufhebung ­
  des  letzten  Restes  des  Sklavenhandels!
Wir  hatten  gesehen,  wie  England  in  der  Zeit  von  1793
bis  1801  unter  dem  Zwang  der  Notwendigkeit  die  1788  verfügte ­
  Navigationsakte  in  Westindien  zurücknehmen  muiste.
Für  die  Pflanzer  bedeuteten  diese  Jahre  zwar  eine  Zeit  des
Aufschwungs,  doch  die  dortige  britische  Schiffahrt  wurde  durch
die  Zulassung  der  amerikanischen  Fahrzeuge  ungemein  geschädigt. ­
  Sie  ging  nach  den  Behauptungen  von  Mr.  Rose  (H.  o.
C.,  21.  Juni  1803;  auch  Lord  Petty  ibid.,  Mr.  Price,  8.  Juni
1806  u.  a.)  von  1793  —1806  zurück:  von  937  britischen  Schiffen
mit  110  000  Tonnen  Gehalt  und  6  500  Seeleuten  auf  167  britische
Schiffe  mit  19  000  Tonnen  Gehalt  und  1300  Seeleuten.
Die  Ursachen  hiervon  lagen  teils  in  dem  durch  den
Krieg  veranlafsten  Mangel  an  Schiffen,  teils  darin,  dafs  der
nordamerikanische  Reeder  die  Frachten  leichter,  billiger  und
schneller  besorgen  konnte  als  der  britische.  Infolge  des
Ministerwechsels  und  über  die  zum  Frieden  von  Amiens
führenden  Ereignisse  wurde  1801  die  Erneuerung  der  auf
die  Suspension  der  Navigationsakte  bezüglichen  Bestimmungen
vergessen  (Lord  Auckland,  H.  o.  L.  31.  März,  1806).  Aber  die
westindischen  Gouverneure  sahen  sich  nach  dem  Wiederausbruch ­
  des  Krieges  und  infolge  der  wirtschaftlichen  Depression
aufserstande,  von  ihrer  Vollmacht,  amerikanische  Schiffe  ausnahmsweise ­
  zuzulassen,  keinen  Gebrauch  zu  machen.  Der
Kolonialminister  Lord  Camden  wies  sie  zwar  an:  „Not  to
open  the  ports  to  the  shipping  of  the  American  States,  except
in  cases  of  real  and  very  great  necessity“  (Lord  Sheffield,
H.  o.  L.  12.  Mai,  1806).  Doch  die  durch  die  „wirklich  ttufsersten
Notfälle“  bedingten  Suspensionen  wurden  wieder  chronisch
und  traten  jährlich  mit  pünktlicher  Regelmäfsigkeit  auf.  Die
Gouverneure  mufsten  dafür,  wie  früher,  jedesmal  im  Parlament
um  Indemnität  einkommen,  die  ihnen  auch,  wennschon  unter  dem
Widerspruch  der  britischen  Reeder,  gewährt  wurde.
Den  Vereinigten  Staaten  war  dies  Zugeständnis  noch
nicht  genug.  Gereizt  durch  die  beleidigende  Behandlung  ihrer
Schiffe  durch  England  an  anderen  Stellen  der  Erde,  auch
aufgestachelt  durch  Napoleon,  forderten  sie  die  gänzliche  Beseitigung ­
  der  Navigationsakte.  Die  englische  Regierung  stand
damit  vor  einer  schwierigen  Entscheidung.  Man  mufs  ihre
damals  so  gespannten  politischen  Beziehungen  zu  der  Union
bedenken,  um  zu  ermessen,  in  welcher  Zwangslage  sie  sich
            
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