114
XXV 1.
im ersten und zweiten Abschnitt hingewiesen. An dieser Stelle
kommen wir darauf zurück. Schon rein zeitlich kamen die
tiefgehenden Beziehungen zwischen beiden zum Ausdruck: Der
Abolitionsgesetzgebung gingen die Debatten über die Nord
amerika gegenüber einzuschlagende Schiffahrtspolitik parallel.
Kaum hatten letztere durch die sogenannte „American Intercourse
Bill“ ihre Erledigung gefunden, so erfolgte auch die Auf
hebung des letzten Restes des Sklavenhandels!
Wir hatten gesehen, wie England in der Zeit von 1793
bis 1801 unter dem Zwang der Notwendigkeit die 1788 ver
fügte Navigationsakte in Westindien zurücknehmen muiste.
Für die Pflanzer bedeuteten diese Jahre zwar eine Zeit des
Aufschwungs, doch die dortige britische Schiffahrt wurde durch
die Zulassung der amerikanischen Fahrzeuge ungemein ge
schädigt. Sie ging nach den Behauptungen von Mr. Rose (H. o.
C., 21. Juni 1803; auch Lord Petty ibid., Mr. Price, 8. Juni
1806 u. a.) von 1793 —1806 zurück: von 937 britischen Schiffen
mit 110 000 Tonnen Gehalt und 6 500 Seeleuten auf 167 britische
Schiffe mit 19 000 Tonnen Gehalt und 1300 Seeleuten.
Die Ursachen hiervon lagen teils in dem durch den
Krieg veranlafsten Mangel an Schiffen, teils darin, dafs der
nordamerikanische Reeder die Frachten leichter, billiger und
schneller besorgen konnte als der britische. Infolge des
Ministerwechsels und über die zum Frieden von Amiens
führenden Ereignisse wurde 1801 die Erneuerung der auf
die Suspension der Navigationsakte bezüglichen Bestimmungen
vergessen (Lord Auckland, H. o. L. 31. März, 1806). Aber die
westindischen Gouverneure sahen sich nach dem Wiederaus
bruch des Krieges und infolge der wirtschaftlichen Depression
aufserstande, von ihrer Vollmacht, amerikanische Schiffe aus
nahmsweise zuzulassen, keinen Gebrauch zu machen. Der
Kolonialminister Lord Camden wies sie zwar an: „Not to
open the ports to the shipping of the American States, except
in cases of real and very great necessity“ (Lord Sheffield,
H. o. L. 12. Mai, 1806). Doch die durch die „wirklich ttufsersten
Notfälle“ bedingten Suspensionen wurden wieder chronisch
und traten jährlich mit pünktlicher Regelmäfsigkeit auf. Die
Gouverneure mufsten dafür, wie früher, jedesmal im Parlament
um Indemnität einkommen, die ihnen auch, wennschon unter dem
Widerspruch der britischen Reeder, gewährt wurde.
Den Vereinigten Staaten war dies Zugeständnis noch
nicht genug. Gereizt durch die beleidigende Behandlung ihrer
Schiffe durch England an anderen Stellen der Erde, auch
aufgestachelt durch Napoleon, forderten sie die gänzliche Be
seitigung der Navigationsakte. Die englische Regierung stand
damit vor einer schwierigen Entscheidung. Man mufs ihre
damals so gespannten politischen Beziehungen zu der Union
bedenken, um zu ermessen, in welcher Zwangslage sie sich