Full text: Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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XXV 1. 
im ersten und zweiten Abschnitt hingewiesen. An dieser Stelle 
kommen wir darauf zurück. Schon rein zeitlich kamen die 
tiefgehenden Beziehungen zwischen beiden zum Ausdruck: Der 
Abolitionsgesetzgebung gingen die Debatten über die Nord 
amerika gegenüber einzuschlagende Schiffahrtspolitik parallel. 
Kaum hatten letztere durch die sogenannte „American Intercourse 
Bill“ ihre Erledigung gefunden, so erfolgte auch die Auf 
hebung des letzten Restes des Sklavenhandels! 
Wir hatten gesehen, wie England in der Zeit von 1793 
bis 1801 unter dem Zwang der Notwendigkeit die 1788 ver 
fügte Navigationsakte in Westindien zurücknehmen muiste. 
Für die Pflanzer bedeuteten diese Jahre zwar eine Zeit des 
Aufschwungs, doch die dortige britische Schiffahrt wurde durch 
die Zulassung der amerikanischen Fahrzeuge ungemein ge 
schädigt. Sie ging nach den Behauptungen von Mr. Rose (H. o. 
C., 21. Juni 1803; auch Lord Petty ibid., Mr. Price, 8. Juni 
1806 u. a.) von 1793 —1806 zurück: von 937 britischen Schiffen 
mit 110 000 Tonnen Gehalt und 6 500 Seeleuten auf 167 britische 
Schiffe mit 19 000 Tonnen Gehalt und 1300 Seeleuten. 
Die Ursachen hiervon lagen teils in dem durch den 
Krieg veranlafsten Mangel an Schiffen, teils darin, dafs der 
nordamerikanische Reeder die Frachten leichter, billiger und 
schneller besorgen konnte als der britische. Infolge des 
Ministerwechsels und über die zum Frieden von Amiens 
führenden Ereignisse wurde 1801 die Erneuerung der auf 
die Suspension der Navigationsakte bezüglichen Bestimmungen 
vergessen (Lord Auckland, H. o. L. 31. März, 1806). Aber die 
westindischen Gouverneure sahen sich nach dem Wiederaus 
bruch des Krieges und infolge der wirtschaftlichen Depression 
aufserstande, von ihrer Vollmacht, amerikanische Schiffe aus 
nahmsweise zuzulassen, keinen Gebrauch zu machen. Der 
Kolonialminister Lord Camden wies sie zwar an: „Not to 
open the ports to the shipping of the American States, except 
in cases of real and very great necessity“ (Lord Sheffield, 
H. o. L. 12. Mai, 1806). Doch die durch die „wirklich ttufsersten 
Notfälle“ bedingten Suspensionen wurden wieder chronisch 
und traten jährlich mit pünktlicher Regelmäfsigkeit auf. Die 
Gouverneure mufsten dafür, wie früher, jedesmal im Parlament 
um Indemnität einkommen, die ihnen auch, wennschon unter dem 
Widerspruch der britischen Reeder, gewährt wurde. 
Den Vereinigten Staaten war dies Zugeständnis noch 
nicht genug. Gereizt durch die beleidigende Behandlung ihrer 
Schiffe durch England an anderen Stellen der Erde, auch 
aufgestachelt durch Napoleon, forderten sie die gänzliche Be 
seitigung der Navigationsakte. Die englische Regierung stand 
damit vor einer schwierigen Entscheidung. Man mufs ihre 
damals so gespannten politischen Beziehungen zu der Union 
bedenken, um zu ermessen, in welcher Zwangslage sie sich
	        
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