Full text: Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

importe in die während des Krieges eroberten oder ab 
getretenen Kolonien (Guyana, Tabago, St. Lucie u. a). Die 
Ordre bedurfte noch der Zustimmung des Parlaments und einer 
Erweiterung; denn um sie wirksam zu machen, mufste das 
Verbot auch die neutralen westindischen Häfen einbegreifen, 
weil jene sonst zu Zentralmärkten eines grofsen Schmuggel 
handels geworden wären. In diese Zeit fiel ein weiteres, für 
die Abolition entschieden günstiges Ereignis: der Tod Pitts 
(Jan. 1806) und der dadurch notwendige Wechsel des Mini 
steriums! Mit Pitts Stellungnahme zur Abolition mufs es eine 
eigene Bewandtnis gehabt haben. Seine Ehrlichkeit ist ver 
schiedentlich angezweifelt worden, als sei sein öffentliches Auf 
treten gegen den Sklavenhandel nur Spiegelfechterei gewesen. 
Clarkson (Hist. II, S. 503), der ihn wohl am besten kannte, ver 
teidigt ihn zwar gegen jede Verdächtigung, gibt aber zu, dafs 
es geheime Gründe gegeben hätte, die Pitt verhinderten, in 
der Sache mehr zu leisten (Hüne, S. 401). Wie dem auch 
gewesen sein mag, jedenfalls ist das ihm folgende Ministerium 
Fox-Grenville erfolgreicher gewesen. Anstelle des der Abo 
lition feindlich gesinnten Lordkanzlers Thurlow trat Lord 
Erskine, der selbst in Afrika die Scheufslichkeiten des Handels 
kennen gelernt hatte (ibid.). Von Fox ist es ja bekannt, 
dafs er aus rein menschlichen, daneben natürlich auch aus 
Gründen der Zweckmäfsigkeit ein begeisterter Vorkämpfer für 
die Sklaven gewesen ist. „Hätte ich in meinem Leben weiter 
nichts getan als dieses Werk zu vollenden, so wäre ich zu 
frieden; denn ,1 had done my duty 0 sagte er in Anlehnung 
an die klassischen Worte Nelsons am 10. April 1806 im Unter 
hause. Noch auf dem Totenbette bekannte er 1806: „Two 
things I earnestly wish to see accomplished — peace with 
Europe and the abolition of the slave trade. But of the two 
I wish the latter“ (Clarkson II, S. 568). Am 31. März 1806 
legte das neugebildete Ministerium durch den Attorney General 
Pigott dem Parlamente die sogen. „Slave Importation Restric 
tion Bill“ vor, welche nach leidenschaftlichen Debatten schliefs- 
lich mit geringen Abänderungen angenommen und am 23. Mai 
1806 zum Gesetz wurde (46. Geo. III, ch. 52; der Wortlaut 
auch einzusehen bei Southey III, S. 359). Ihr Inhalt besagte 
im wesentlichen : 
„Es ist vom 1. Januar 1807 ab verboten, dafs britische 
Schiffe, Untertanen oder Kapital sich an dem in fremde 
Kolonien geführten Sklavenhandel beteiligen, oder dafs fremde 
Sklavenschiffe in britischen Häfen ausgerüstet werden.“ — 
Übertretungen des Verbots wurden mit Konfiskation des 
dabei betroffenen Schiffes und mit einer Geldstrafe von 
50 £ für jeden mitgeführten Sklaven belegt. Alle Schiffe, 
welche den Handel in die britischen Kolonien weiter be 
treiben wollten, mufsten sich in ein Register eintragen lassen,
	        
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