Full text: Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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XXV 1. 
wünscht gewesen wäre, clafs sie aber wegen der sonstigen 
guten Wirkungen der Abolition gar nicht notwendig ein- 
treten inufste. — 
Ergebnis des ersten Abschnitts. 
Das Ergebnis der mitgeteilten Erwägungen kam in 
dem bereits erwähnten Beschluis des Unterhauses zum Aus 
druck: Der auswärtige Sklavenhandel sollte sofort, und 
der eigene vom 1. Januar 1796 ab verboten werden. Damit 
war die Schädlichkeit des ersteren und die Entbehrlichkeit 
des letzteren zum erstenmal von einer englischen gesetzgeben 
den Körperschaft eingestanden worden. Doch hatte eff damit 
für längere Zeit sein Bewenden. Der Beschlufs des Unter 
hauses konnte nicht zum Gesetz werden ; denn das Oberhaus 
nahm ihn nicht an. Die Ursache hierfür und für die Ab 
lehnung aller späteren Abolitionsbeschlüsse des Unterhauses 
lag im wesentlichen in folgenden dreh Hinderungsgründen: 
1. in der Entschädigungsfrage der durch die Abolition be 
troffenen Grofshandels- und Rhederinteressen, 2. in dem Wider 
stande der im Oberhaus vertretenen westindischen Plantagen 
besitzer, und 3. in der Furcht vor der Konkurrenz der aus 
ländischen Kolonialmächte. Letzterer Punkt bot vielleicht die 
gröfsten Schwierigkeiten. Zwar hatte Frankreich in der Hoch 
flut der revolutionären Gedankenströmungen durch Turgot und 
Mirabeau vorübergehend den Wunsch nach Abolition zu er 
kennen gegeben. Doch blieb bei diesem Wunsche vorläufig 
alles beim alten. Auch Portugal, Spanien und Holland 
machten keine Miene dazu, förderten den Handel vielmehr in 
jeder Weise. Hätte England allein seinen Anteil aufgegeben, 
so hätten die übrigen Staaten nur den ihrigen um diesen Teil 
vergröfsert. Der Sache der Menschlichkeit wäre damit ge 
radezu geschadet worden; denn den englischen Schiffen waren 
doch wenigstens gewisse Schutzvorrichtungen zugunsten der 
transportierten Neger vorgeschrieben, den fremden dagegen, 
abgesehen von den portugiesischen, nicht. Nur internationale 
Verhandlungen und Verträge konnten die Frage fördern. Bei 
dem ungleich gröfseren Interesse aber, welches das Ausland 
im Gegensatz zu Grofsbritannien an dem Fortbestand des 
Handels hatten, boten sie wenig Aussicht auf Erfolg. So war 
die Abolition 1792 praktisch auf den toten Punkt geraten; 
kein Staat mochte vorangehen.
	        
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