Full text : Antike Wirtschaftsgeschichte

110  Sechstes  Kapitel.  Die  Entwicklung  der  römischen  Weltwirtschaft.
sächliche  Wirksamkeit  dieser  Gesetze  nichts  bekannt.  Im  allgemeinen
dürfte  der  Zinsfuß  um  10%  geschwankt  sein.  Seine  Höhe  scheint
weniger  von  den  hohen  Handelsgewinnen  (S.  66)  als  vielmehr
vom  großen  Risiko  abgehangen  zu  haben  sowie  davon,  daß  die  in
jeder  Hinsicht  mächtigere  Klasse  der  Großgrundbesitzer,  welche  ursprünglich ­
  die  Geldgeber  für  die  kleinen  Bauern  waren,  sowie
später  jene  der  Geldleute  ihre  Position  ausnutzte  —  waren  doch
viele  der  Darlehen  reine  Notdarlehen.  Die  Teilnahme  Noms  am
Welthandel  in  der  hellenistischen  Periode  senkte  den  Zinsfuß
(S.  83),  so  daß  er  am  Ende  der  Republik  in  Rom  vielfach  tief
unter  10%  gesunken  ist.  Brachten  glückliche  Feldzüge  viel  Geld
nach  Rom  (S.  98),  so  sank  der  Zinsfuß  dementsprechend  (Dio
Cassius  LI,  21),  während  gleichzeitig  z.  B.  die  Preise  der  Grundstücke ­
  stiegen.  In  den  Provinzen,  wo  rücksichtslose  Statthalter  jede
Gelegenheit  benutzten,  sich  Geld  zu  verschaffen,  waren  hohe  Zinssätze ­
  häufig  nur  eine  bequeme  Form  der  Beraubung.  Die  Höhe  dieser
Zinsen,  die  20  und  mehr  Prozent  erreichte,  ist  natürlich  in  keiner
Weise  von  Angebot  und  Nachfrage,  sondern  im  großen  und  ganzen
nur  von  der  persönlichen  Macht  derjenigen  abhängig,  welche  direkt
oder  indirekt  daran  beteiligt  waren.  Daß  Versuche  des  Senats,  da
Ordnung  zu  schaffen,  gegenüber  den  in  den  Provinzen  allmächligen
Beamten  meist  wirkungslos  blieben,  ist  nach  den  Zuständen,  wie  sie
z.  B.  im  1.  Jahrhundert  v.  Chr.  herrschten,  nicht  wunderzunehmen.
Selbst  wohlwollende  Männer  wie  Cicero  leisteten  nur  schwachen
Widerstand,  wenn  einer  ihrer  Standesgenossen  direkt  oder  indirekt
durch  Strohmänner  eine  Provinz  auf  dem  Wege  des  Darlehns
auswucherte  (Cicero,  An  Attikus  V,  21;  V,  1  f).
Die  gewerbsmäßige  Beschäftigung  mit  Geldgeschäften  scheint
in  Rom  etwa  im  4.  Jahrhundert  v.  Chr.  begonnen  zu  haben.  Die
Bankiers,  welche  sich  in  Rom  ansiedelten,  waren  vielfach  Fremde,
besonders  Griechen.  Zunächst  waren  sie  in  erster  Reihe  Geldwechsler, ­
  die  wegen  der  verschiedenartigen  Währungen  eine  nicht
unwichtige  Rolle  spielten.  Allmählich  aber  erhielt  das  Leihgeschäft
bei  ihnen  eine  immer  größere  Bedeutung.  Daß  sie  daneben  sich
auch  mit  anderen  Geschäften  abgaben,  war  naheliegend  (Cicero,
Über  die  Pflichten  III,  58).  Sie  gewährten  bald  auch  Darlehen.
Dies  veranlaßte  viele,  den  Bankiers  Gelder  zu  übergeben,  damit
diese  damit  Geschäfte  machten  und  dafür  einen  Anteil  an  die
Kunden  abgaben.  Aber  auch  reine  Depots  kamen  vor.  Der  Bankier
führte  bald  auch  in  Rom  all  die  Geschäfte  aus,  die  wir  in
            
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