Full text : Antike Wirtschaftsgeschichte

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ñus  Natur  und  Geisteswelt.
Jeder  Band  geheftet  TR.  1.—,  in  Leinwand  gebunden  IN.  1.25.

Mensch.  Der  INensch.  Sechs  Vorlesungen  aus  dem  Gebiete  der  Anthropologie. ­
  vonDr.  Adolf  heilborn.  INitzahlreichen  Abbildungen.  (Hr.62.^
Stellt  die  Lehren  der  „Wissenschaft  aller  Wissenschaften"  streng  sachlich  und  doch  durchaus
volkstümlich  dar:  das  wissen  vom  Ursprung  des  Menschen,  die  Entwicklungsgeschichte  des
Individuums,  die  künstlerische  Betrachtung  der  Proportionen  des  menschlichen  Körpers  und  die
streng  wissenschaftlichen  Meßmethoden  (Schädelmessung  usf.),  behandelt  ferner  die  Menschenrassen, ­
  die  rassenanatomischen  Verschiedenheiten,  den  Tertiärmenjchen.
Bau  und  Tätigkeit  des  menschlichen  Körpers,  von  privatdozenten
Dr.  Heinrich  Sachs.  2.  Auflage.  Mit  37  Abbildungen.  (Nr.  32.)
Gibt  eine  Ueihe  schematischer  Abbildungen,  erläutert  die  Einrichtung  und  die  Tätigkeit  der
einzelnen  Organe  des  Körpers  und  zeigt  dabei  vor  allem,  wie  diese  einzelnen  Organe  in
ihrer  Tätigkeit  aufeinander  einwirken,  miteinander  zusammenhänge»  und  so  den  menschlichen
Körper  zu  einem  einheitlichen  Ganzen,  zu  einem  wohlgeordnete»  Staate  machen.
und  Erde.  Mensch  und  Erde.  Skizzen  von  den  Wechselbeziehungen
zwischen  beiden,  von  Professor  vr.  Alfred  Kirchhofs.  2.  ñufl.  (Nr.  31.)
Zeigt,  wie  die  Ländernatur  auf  den  Menschen  und  seine  Kultur  einwirkt,  durch  Schilderungen
allgemeiner  und  besonderer  Art,  über  Steppen-  und  Wüstenvölker,  über  die  Entstehung  von
Nationen,  wie  Deutschland  und  Thina  u.  a.  m.
und  Tier.  Der  Kampf  zwischen  Mensch  und  Tier,  von  Professor
vr.  Karl  Eckstein.  2.  Auflage.  Mit  51  Figuren.  (Nr.  18.)
Der  hohe  wirtschaftliche  Bedeutung  beanspruchende  Kampf  zwischen  Mensch  und  Tier  erfährt,
eine  eingehende,  ebenso  interessante  wie  lehrreiche  Darstellung;  besonders  ^werden  die  Kampfmittel ­
  beider  Gegner  geschildert:  hier  Schußwaffen,  Zallen,  Gifte  oder  auch  besondere  Wirtschaftsmethoden, ­
  dort  spitzige  Kralle,  scharfer  Zahn,  furchtbares  Gift,  List  und  Gewandtheit,
der  Schutzfärbung  und  Anpassungsfähigkeit  nicht  zu  vergessen.
s.  a.  Anatomie;  Auge;  Frauenkrankheiten;  Geistesleben;  Geschlechtskrankheiten; ­
  Gesundheitrlehre;  Heilwissenschaft:  Kultur;  Nervensystem;
Psychologie;  Säugling;  Seele;  Sinne;  Stimme;  Turnen;  Zahnpflege.
Menschenleben.  Aufgaben  und  Ziele  des  Menschenlebens,  von  Dr.
J.  Unold.  3.  Auflage.  (Nr.  12.)
Beantwortet  die  Frag«:  Gibt  es  kein«  bindenden  Regeln  des  menschlichen  Handelns?  in  zuversichtlich ­
  bejahender,  zugleich  wohl  begründeter  weise  und  entwirft  die  Grundzüge  einer
wissenschaftlich  haltbaren  und  für  eine  nationale  Erziehung  brauchbaren  Lebensanschauung
und  Lebensordnung.
s.  a.  Lebensanschauung;  Weltanschauung.
Metalle.  Die  Metalle,  von  Professor  Dr.  Karl  Scheid.  2.  Auflage..
Mit  16  Abbildungen.  (Nr.  29.)
Behandelt  die  für  Kulturleben  und  Industrie  wichtigen  Metalle,  schildert  die  mutmaßliche
Bildung  der  Erze,  die  Gewinnung  der  Metalle  aus  den  Erzen,  das  Hüttenwesen  mit  seinen
verschiedenen  Systemen,  die  Zundorte  der  Metalle,  ihre  Eigenschaften  und  Verwendung,  unter  Angabe ­
  historischer,  kulturgeschichtlicher  und  statistischer  Daten  sowie  die  Verarbeitung  der  Metalle.
s.  a.  .Eisenhüttenwesen.
Meteorologie  s.  Wetter.
Mietrecht.  Die  Miete  nach  dem  Bürgerlichen  Gesetzbuch.  Ein  handbüchleinr
für  Juristen,  Mieter  und  Vermieter.  I  n  Rechtsanwalt  Dr.  Max  Strautz.
(Nr.  194.)
Gibt  in  der  Absicht,  Mieter  und  Vermieter  über  ihr  gegenseitiges  Verhältnis  aufzuklären  und
so  zur  Vermeidung  vieler  oft  nur  aus  der  Unkenntnis  der  gesetzlichen  Bestimmungen  entspringender ­
  Mietprozesse  beizutragen,  eine  gemeinverständliche  Darstellung  des  Mietrechts,
die  durch  Aufnahme  der  einschlägigen  umfangreichen  Literatur  sowie  der  Entscheidungen
der  höchsten  Gerichtshöfe  auch  dem  praktischen  Juristen  als  Handbuch  zu  dienen  vermag.
            
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