Assyrer, Babylonier.
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genötigt war, sein Getreide zu verschleudern. Die Verträge z. B.
bei der Bestellung von Feldern lauteten zum Teil noch auf Anteile
am Ertrag, zum Teil schon auf feste Mengen (z. B. § 45 und § 46).
Die Landwirtschaft war hochentwickelt, und demgemäß bestanden
auch für sie die mannigfachsten Vertragsformen und Bestimmungen.
Die freie Veräußerung von Grund und Boden war zum Teil
durch die Lehnsverfassung beschränkt. Die Grundstücke wurden
meist in Parzellen zerlegt, soweit nicht kleine Grundbesitzer vor
handen waren. Die Parzellen wurden verpachtet oder mit freien
und unfreien Arbeitern bebaut. Ähnlich wie in Ägypten war auch
hier infolge der großen Aufmerksamkeit, welche die Bodenbe
arbeitung verlangte, die Verwendung von Sklaven nicht allzusehr
verbreitet. Dafür wurden die Sklaven zum Teil als Beamte ver
wendet, eine Einrichtung, die wir bei straff organisierten Staats
wesen nicht selten treffen, da der Sklave in weit größerer Ab
hängigkeit steht. Freilich wurde auf diese Weise der Einfluß dieser
Sklaven und Freigelassenen sehr groß, und wenn sie auch recht
lich ungünstiger gestellt waren als die Freien, so waren sie in
ihrer wirtschaftlichen Stellung einem großen Teil derselben weit
überlegen.
Neben der Landwirtschaft spielen im Gesetzbuch Hammurabis
Handel und Industrie bereits eine entscheidende Nolle. Die Regelung
der Darlehnsgeschäfte nahm einen breiten Raum ein, d. h. etwa
den sechsten Teil des Gesetzbuches, ein halbes Hundert Paragraphen.
Daß Darlehn unter der Bevölkerung nichts Seltenes waren, kann
man daraus entnehmen, daß eigene Bestimmungen im Eherecht
über die Schulden des Mannes und der Frau getroffen waren.
Die große Zahl der Handelsbeziehungen führte bald dazu, In
stitute zu schaffen, die es ermöglichten, Depots niederzulegen,
Zahlungen an drittem Ort zu leisten, Forderungen der Kunden
untereinander zu kompensieren und Gelder einfordern zu lassen.
Es entwickelte sich hier ein Bankwesen aus den Bedürfnissen des
Handels heraus, während jenes im spätern Ägypten sich mehr an
die alten Verrechnungsinstitute der staatlichen Magazine anlehnte
(S. 9). In dem Staatsverband, in dem die Ländergebiete Vorder
asiens sehr häufig vereinigt waren, konnte dies System von Bank
häusern eine wichtige Rolle spielen, da sich ein großer Teil des
Handels innerhalb desselben Staatsgebietes abspielte, während in
einem System kleiner Staaten, bei fehlender internationaler Rege
lung des Rechts, wo der größte Teil des Handels über die Grenzen