Full text: Antike Wirtschaftsgeschichte

Assyrer, Babylonier. 
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genötigt war, sein Getreide zu verschleudern. Die Verträge z. B. 
bei der Bestellung von Feldern lauteten zum Teil noch auf Anteile 
am Ertrag, zum Teil schon auf feste Mengen (z. B. § 45 und § 46). 
Die Landwirtschaft war hochentwickelt, und demgemäß bestanden 
auch für sie die mannigfachsten Vertragsformen und Bestimmungen. 
Die freie Veräußerung von Grund und Boden war zum Teil 
durch die Lehnsverfassung beschränkt. Die Grundstücke wurden 
meist in Parzellen zerlegt, soweit nicht kleine Grundbesitzer vor 
handen waren. Die Parzellen wurden verpachtet oder mit freien 
und unfreien Arbeitern bebaut. Ähnlich wie in Ägypten war auch 
hier infolge der großen Aufmerksamkeit, welche die Bodenbe 
arbeitung verlangte, die Verwendung von Sklaven nicht allzusehr 
verbreitet. Dafür wurden die Sklaven zum Teil als Beamte ver 
wendet, eine Einrichtung, die wir bei straff organisierten Staats 
wesen nicht selten treffen, da der Sklave in weit größerer Ab 
hängigkeit steht. Freilich wurde auf diese Weise der Einfluß dieser 
Sklaven und Freigelassenen sehr groß, und wenn sie auch recht 
lich ungünstiger gestellt waren als die Freien, so waren sie in 
ihrer wirtschaftlichen Stellung einem großen Teil derselben weit 
überlegen. 
Neben der Landwirtschaft spielen im Gesetzbuch Hammurabis 
Handel und Industrie bereits eine entscheidende Nolle. Die Regelung 
der Darlehnsgeschäfte nahm einen breiten Raum ein, d. h. etwa 
den sechsten Teil des Gesetzbuches, ein halbes Hundert Paragraphen. 
Daß Darlehn unter der Bevölkerung nichts Seltenes waren, kann 
man daraus entnehmen, daß eigene Bestimmungen im Eherecht 
über die Schulden des Mannes und der Frau getroffen waren. 
Die große Zahl der Handelsbeziehungen führte bald dazu, In 
stitute zu schaffen, die es ermöglichten, Depots niederzulegen, 
Zahlungen an drittem Ort zu leisten, Forderungen der Kunden 
untereinander zu kompensieren und Gelder einfordern zu lassen. 
Es entwickelte sich hier ein Bankwesen aus den Bedürfnissen des 
Handels heraus, während jenes im spätern Ägypten sich mehr an 
die alten Verrechnungsinstitute der staatlichen Magazine anlehnte 
(S. 9). In dem Staatsverband, in dem die Ländergebiete Vorder 
asiens sehr häufig vereinigt waren, konnte dies System von Bank 
häusern eine wichtige Rolle spielen, da sich ein großer Teil des 
Handels innerhalb desselben Staatsgebietes abspielte, während in 
einem System kleiner Staaten, bei fehlender internationaler Rege 
lung des Rechts, wo der größte Teil des Handels über die Grenzen
	        
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