Full text : Antike Wirtschaftsgeschichte

Assyrer,  Babylonier.

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genötigt  war,  sein  Getreide  zu  verschleudern.  Die  Verträge  z.  B.
bei  der  Bestellung  von  Feldern  lauteten  zum  Teil  noch  auf  Anteile
am  Ertrag,  zum  Teil  schon  auf  feste  Mengen  (z.  B.  §  45  und  §  46).
Die  Landwirtschaft  war  hochentwickelt,  und  demgemäß  bestanden
auch  für  sie  die  mannigfachsten  Vertragsformen  und  Bestimmungen.
Die  freie  Veräußerung  von  Grund  und  Boden  war  zum  Teil
durch  die  Lehnsverfassung  beschränkt.  Die  Grundstücke  wurden
meist  in  Parzellen  zerlegt,  soweit  nicht  kleine  Grundbesitzer  vorhanden ­
  waren.  Die  Parzellen  wurden  verpachtet  oder  mit  freien
und  unfreien  Arbeitern  bebaut.  Ähnlich  wie  in  Ägypten  war  auch
hier  infolge  der  großen  Aufmerksamkeit,  welche  die  Bodenbearbeitung ­
  verlangte,  die  Verwendung  von  Sklaven  nicht  allzusehr
verbreitet.  Dafür  wurden  die  Sklaven  zum  Teil  als  Beamte  verwendet, ­
  eine  Einrichtung,  die  wir  bei  straff  organisierten  Staatswesen ­
  nicht  selten  treffen,  da  der  Sklave  in  weit  größerer  Abhängigkeit ­
  steht.  Freilich  wurde  auf  diese  Weise  der  Einfluß  dieser
Sklaven  und  Freigelassenen  sehr  groß,  und  wenn  sie  auch  rechtlich ­
  ungünstiger  gestellt  waren  als  die  Freien,  so  waren  sie  in
ihrer  wirtschaftlichen  Stellung  einem  großen  Teil  derselben  weit
überlegen.
Neben  der  Landwirtschaft  spielen  im  Gesetzbuch  Hammurabis
Handel  und  Industrie  bereits  eine  entscheidende  Nolle.  Die  Regelung
der  Darlehnsgeschäfte  nahm  einen  breiten  Raum  ein,  d.  h.  etwa
den  sechsten  Teil  des  Gesetzbuches,  ein  halbes  Hundert  Paragraphen.
Daß  Darlehn  unter  der  Bevölkerung  nichts  Seltenes  waren,  kann
man  daraus  entnehmen,  daß  eigene  Bestimmungen  im  Eherecht
über  die  Schulden  des  Mannes  und  der  Frau  getroffen  waren.
Die  große  Zahl  der  Handelsbeziehungen  führte  bald  dazu,  Institute ­
  zu  schaffen,  die  es  ermöglichten,  Depots  niederzulegen,
Zahlungen  an  drittem  Ort  zu  leisten,  Forderungen  der  Kunden
untereinander  zu  kompensieren  und  Gelder  einfordern  zu  lassen.
Es  entwickelte  sich  hier  ein  Bankwesen  aus  den  Bedürfnissen  des
Handels  heraus,  während  jenes  im  spätern  Ägypten  sich  mehr  an
die  alten  Verrechnungsinstitute  der  staatlichen  Magazine  anlehnte
(S.  9).  In  dem  Staatsverband,  in  dem  die  Ländergebiete  Vorderasiens ­
  sehr  häufig  vereinigt  waren,  konnte  dies  System  von  Bankhäusern ­
  eine  wichtige  Rolle  spielen,  da  sich  ein  großer  Teil  des
Handels  innerhalb  desselben  Staatsgebietes  abspielte,  während  in
einem  System  kleiner  Staaten,  bei  fehlender  internationaler  Regelung ­
  des  Rechts,  wo  der  größte  Teil  des  Handels  über  die  Grenzen
            
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