Full text : Antike Wirtschaftsgeschichte

68  Viertes  Kapitel.  Das  griechische  Wirtschaftssystem.
Da  die  Banken  zu  immer  höherer  Bedeutung  gelangten,  als
der  Handel  sich  in  dieser  Periode  entfaltete,  treffen  wir  von  nun
ab  immer  häufiger  Vereinigungen  von  Bankiers  zu  gemeinsamen
Geschäften,  wie  sie  bei  Kaufleuten  schon  früher  vorkamen.  Welche
Bedeutung  derartige  Organisationen  hatten,  wissen  wir  nicht,  nur
die  Tatsache  ist  sichergestellt,  daß  es  zur  Bildung  derartiger  Vereinigungen ­
  kam,  die  auf  kaufmännischem  und  industriellem  Gebiet
zuweilen  unsern  Kartellen  zur  Monopolisierung  gewisser  Geschäfte
entsprachen.  Es  gab  neben  ad  hoc  gebildeten  Vereinigungen  solche
von  längerer  Dauer,  eigentliche  Vereine,  die  in  der  römischen
Kaiserzeit  erst  ihre  volle  Bedeutung  erhalten  sollten,  indem  die
staatliche  Anerkennung  derselben  allmählich  im  Steigen  begriffen
war.  Im  übrigen  war  die  Vereinsbildung  dadurch  etwas  gehemmt,
daß  noch  lange  die  alten  Verbände  (S.  39)  manche  Funktionen
übernahmen,  die  später  den  Vereinen  zufielen,  andererseits  haben
die  ehemaligen  Vereinigungen  mit  dazu  beigetragen,  den  Sinn
der  Griechen  dem  Vereinswesen  zugänglich  zu  machen.  Dabei
waren  der  alten  Tradition  entsprechend  die  Vereine  häufig  zu
mehreren  Zwecken  gleichzeitig  gegründet.  Von  großer  Wichtigkeit
für  die  Finanzen  waren  die  Vereinigungen  der  Steuerpächter,
die  ähnlich  wie  in  Rom  bald  einen  mehr  dauernden,  bald  einen
flüchtigeren  Charakter  trugen  (S.  112).  Diese  Art  der  Steuererhebung ­
  war  eine  überaus  häufige.  Da  aber  die  Pachtkontrakte
oft  nur  auf  kurze  Zeit,  z.  B.  auf  ein  Jahr  lauteten,  so  blieben
für  die  Steuerpächter  zwei  Möglichkeiten,  entweder  rücksichtslos
vorzugehen  und  die  Bevölkerung  zu  bedrücken  und  sich  so  häufig
für  später  die  Steuerträger  zu  schädigen  oder  aber  die  geringen
Zahlungen  eines  Jahres  durch  die  Überschüsse  eines  andern  auszugleichen. ­
  Wenn  die  Pachtverträge  auf  mehrere  Jahre  lauteten,
konnte  eher  ein  Ausgleich  erfolgen.  Es  sind  die  Nachteile  kurzer
Pachtverträge  hier  ebenso  zutage  getreten  wie  später  in  Rom  bei
der  landwirtschaftlichen  Pacht  (S.  134).  Der  lange  Pachtvertrag
wurde  zum  Teil  dadurch  ersetzt,  daß  dieselbe  Pächtergesellschaft
immer  wieder  die  Pacht  erstand,  —  wenn  sie  nicht  gestört  wurde
(Plutarch,  Alcibiades  5).  Daß  sich  die  Pachtoereine  untereinander
zusammentaten,  ist  selbstverständlich,  freilich  wurden  diese  Abmachungen ­
  oft  durchbrochen.  Von  größerem  Umfang  waren  in  Athen
die  Korporationen  der  Schiffer  und  Kaufleute.  Erstere  scheinen
manche  Schiffsabgaben  als  Korporation  an  den  Staat  geleistet  zu
haben  an  Stelle  der  Ableistung  durch  das  einzelne  Mitglied.  Der-
            
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