Full text : Antike Wirtschaftsgeschichte

84  Fünftes  Kapitel.  Das  griechisch-orientalische  Wirtschaftssystem.

was  darauf  hindeutet,  daß  man  nicht  ohne  weiteres  Naturalwirtschaft, ­
  Geldivirtschaft  und  Kreditwirtschaft  als  drei  Stufen
auffassen  kann.  Wir  sahen,  daß  die  Überweisungs-  und  Kreditwirtschaft ­
  größeren  Stils  in  Ägypten,  so  wie  in  unserer  heutigen
Wirtschaftsordnung,  an  Zentralisation  und  staatliche  Garantie  gebunden ­
  war,  die  sehr  verschieden  gestaltet  sein  kann,  keineswegs
aber  nur  in  einer  Geldwirtschaft  möglich  ist.  Im  Gegensatz  zur
heutigen  Wirtschaftsordnung  bestand  in  der  hellenistischen  Zeit
keine  nähere  Beziehung  zwischen  dem  Bank-  und  dem  Geldwesen.
Dies  war  zum  Teil  auch  die  Ursache,  weshalb  wir  in  diesem  Zeitalter ­
  eine  im  großen  Stil  geregelte  Zentralisation  des  gesamten
Kredit-  und  Geldwesens  vermissen.  Biele  der  sog.  Staatsbanken,
so  z.  B.  in  Ägypten,  waren  im  wesentlichen  nur  Staatskassen,  die
Forderungen  einkassierten,  z.  B.  als  Steuerämter  fungierten,  und
Zahlungen  leisteten,  dabei  eventuell  eine  und  die  andere  bankmäßige
Manipulation  vornahmen,  so  das  Überschreiben  von  Forderungen
von  einem  Konto  auf  ein  anderes.  Aber  die  Kreditgewährung  in
großem  Stil,  die  dauernde  Finanzierung  großer  Unternehmungen
scheint  nicht  von  der  Wichtigkeit  wie  heute  gewesen  zu  sein.  Wieweit ­
  bei  den  einzelnen  Banken  in  Griechenland  und  Ägypten,  die
vor  allem  Girobanken  waren,  neben  dem  Geldwechseln  das  Leihgeschäft ­
  eine  das  Geschäftsleben  entscheidend  beeinflussende  Rolle
spielte,  entzieht  sich  ebenfalls  unserer  Keuntnis.  Jedenfalls  haben
die  Seedarlehen  eine  große  Bedeutung  gehabt,  und  ein  großer
Teil  der  überseeischen  Handelsunternehmungen  dürfte  auf  diesem
Wege  ermöglicht  worden  sein  (S.  70).  Langfristige  Kredite  waren
nicht  allzuhäusig  und  dementsprechend  auch  nicht  Anlagekredite.
Man  muß  sich  daher  vor  einer  Überschätzung  des  antiken  Geldund
  Bankwesens  ebenso  hüten  wie  vor  Unterschätzung.
Die  Finanzverwaltung  der  Staaten  konnte  unter  den  eben
geschilderten  Umständen  kaum  in  erheblicher  Weise  Kreditinstitute
und  Banken  aller  Art  benutzen.  Über  eine  weitgehende  Münzverschlechterungspolitik ­
  kam  man  selten  hinaus,  das  systematische
Aufnehmen  von  Anleihen,  etwa  gar  im  Äusland,  war  nicht  üblich,
doch  waren  derartige  Operationen  nicht  unbekannt  (Appian,  Sizil.
Gesch.  1).  Die  Häufigkeit  der  gewaltsamen  Eingriffe  ließ  die  sehr
ausgebreiteten  internationalen  Beziehungen  nicht  so  dauernd  werden, ­
  wie  dies  heute  der  Fall  ist.  Wenn  auch  die  hellenistische  Finanzverwaltung
  recht  fortgeschritten  war,  so  traf  man  vielfach  erst  Vorkehrungen, ­
  wenn.man  eben  das  Geld  schon  brauchte  (Aristoteles,
            
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