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Von den jährlich ca 600 approbierten Apothekern gelangen
durchschnittlich 200 durch Ankauf einer bestehenden Apotheke
zur Selbständigkeit, 50 durch neue Konzessionen, während
der liest sich grösstenteils dem Drogenfache zuwendet.
Vor 1886 hez. 1894 wurden derartig konzessionierte
Apotheken vom Empfänger der Konzession 2 bis 3 Jahre betrieben
und alsdann mit einem Verdienst von 100000 ten verkauft.
Der nächste Besitzer behielt das Geschäft wiederum
wenige Jahre, der Umsatz hob sich um einige Tausend M., so
dass auch er beim Verkauf wieder einen hohen Verdienst erzielte;
so kam es vor, dass eine Apotheke, die 10 Jahre bestand,
5 bis 6 Besitzer gehabt, von denen jeder grosse
Summen verdient hatte.
Dieses Treiben wurde endlich der Regierung zu schlimm,
und es erschien am 27. Juli 1886 eine Kabinettsordre, die bestimmte,
dass neukonzessionierte Apotheken erst nach 10 jährigem
Besitz verkauft werden dürften.
Was aber erreichte man dadurch? Nichts anderes, als
dass die ca 4000 freiverkäuflichen Apotheken immer höher im
Preise stiegen; denn bekanntlich richtet sich der Preis nach
Massgabe von Angebot und Nachfrage. Die Nachfrage wurde
von Jahr zu Jahr grösser und das Angebot geringer, weil für
10 Jahre ein Stillstand im Verkauf von neuen Apotheken eintrat.
Man sah bald ein, dass man damit nichts gebessert hatte und
am 30. Juni 1894 wurde durch Ordre bestimmt, dass bis zur
anderweitigen gesetzlichen Regelung des Apothekenwesens,
denjenigen Apothekern, denen eine Konzession erteilt wird,
die Präsentation eines Geschäftsnachfolgers nicht mehr gestattet
werde. 14 Tage später erschien ein geheimer Erlass des
Kultusministeriums an die Oberpräsidenten, der darauf abzielte,
die Idealwerte verkäuflicher Apotheken nicht zu hoch anschwellen
zu lassen und die Entstehung solcher Werte bei den
nach Ablauf von 10 Jahren veräusserlichen Anlagen möglichst
zu hindern. Das sollte vereitelt werden, indem in der Nähe
solcher Apotheken, unter Wahrung der Lebensfähigkeit derselben,
Neuanlagen rechtzeitig konzessioniert werden.
Die jetzt geltende reine Personalkonzession hat den
Apothekenschacher noch mehr begünstigt, als die zuvor besprochene
Unverkäuflichkeit innerhalb 10 Jahren. Der Vorstand
des deutschen Apothekervereins hatte entschieden Stellung
gegen die reine Personalkonzession genommen und bekannt gegeben,
dass er lieber die Niederlassungsfreiheit haben wolle,
als dieses Personalsystem.