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und die Einrichtung resp. den Betrieb der Apotheken, durch
seine Verwaltung dafür zu sorgen haben, dass die Gemeinden
resp. Kreise ihre Pflicht erfüllen.“
Man darf aber wohl annehrnen, dass sich bei der Kommunalisierung
dieselben Schwierigkeiten einstellen würden, wie
bei der Verstaatlichung. Hierzu käme noch die notwendig
eintretende Verschiedenheit in der Betriebsart der Apotheken,
je nach ihrem Standorte (Stadt oder Land), eine Verschiedenheit,
die in ihren Rückwirkungen auf die Stellung der Gehilfen
der Apotheken und auf die Grundlagen der Arzneipreise
zur Quelle fortwährender Differenzen und Misshelligkeiten
werden müsste.
Es bliebe nun noch drittens der auch schon vorgeschlagene
Genossenschaftliche Betrieb,
den man aber bei Apothekenverhältnissen als eine durchaus
undurchführbare Massnahme bezeichnen muss.
Während in den Ländern mit Konzessionswesen (vor allem
Deutschland, Oesterreich und Russland) die Klagen über Apothekenverhältnisse
kein Ende nehmen, hört man aus den
kulturell hoch entwickelten Ländern mit Niederlassungsfreiheit
(England, Amerika, Frankreich, Schweiz etc.) selten Klagen
über die dortigen Zustände, sodass wir wohl anzunehmen berechtigt
sind, dass die Gewerbefreiheit auch bei dem Apothekenwesen
dieselben günstigen Erfolge hat, wie bei allen anderen
Gewerben.
Diese aber kann ohne Entschädigung der Besitzer der
bestehenden Apotheken nicht ein geführt werden, wenn nicht
eine schwere Erschütterung ihrer Kredit- und Vermögensverhältnisse,
die sich den weitesten Kreisen mitteilen dürfte, erfolgen
soll.
Man hat zu dieser Ablösung verschiedene Vorschläge
gemacht, ohne dass sie besonderen Anklang gefunden hätten.
In Schweden wurde die sogenannte „Selbstablösung“ durchgeführt,
dieselbe, die von Apotheker Bremer in München
warm empfohlen, von den deutschen Apothekenbesitzern aber
aufs heftigste bekämpft wurde. In Schweden wurde als Ablösungssumme
das 21/2fache des Umsatzes angenommen, welche
Summe in garantierten 3 1 /« Proz. Staatspapieren den Apothekern
ausgeliefert wurde. Diese Werte sollten mit 1 Proz. amortisiert
(also mit 41/2 Prozent verzinst) werden; als sich nachher
Schwierigkeiten herausstellten, ist die Amortisationssumme auf
1/2 Proz. heruntergesetzt worden. Es handelte sich um 94 Apotheken,
25 weitere, welche sich weigerten, wurden durch
Neukonzessionen in der Nähe derart geschädigt, dass sie sich