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zum äusserlichen Gebrauche sollen diese Bestimmungen keine
Anwendung finden.
Die in dem Verzeichnis „B“ aufgeführten Stoffe dürfen
ausserhalb der Apotheken nicht feilgehalten oder verkauft
werden.
Der Grosshandel soll den vorstehenden Bestimmungen nicht
unterliegen, desgleichen nicht der Verkauf der im Verzeichnis
B aufgeführten Stoffe an Apotheken oder an solche öffentlichen
Anstalten, die Untersuchungs- oder Lehrzwecken dienen und
nicht gleichzeitig Heilanstalten sind. Der Reichskanzler soll
nach dieser Verordnung ermächtigt sein, im Einzelnen bestimmt
zu bezeichnende Zubereitungen, Stoffe und Gegenstände von
dem Feil halten und Verkaufe ausserhalb der Apotheken auszuschliessen.
§ 2 Die gegenwärtige Organisation des Drogenhandels
en gros.
Der Drogengrosshandel versorgt die Apotheken, Detaildrogerien
und viele Fabrikationszweige mit den nötigen Grundund
Rohstoffen, wie Wurzelig Kräutern, Farbstoffen, Chemikalien,
fertigen Arzneien, sogenannten Patent-Arzneien und pharmaceutisehen
Spezialitäten.
Früher war dieser gesamte Handel in einer Hand vereinigt,
dann aber griff auch hier die Arbeitsteilung ein; es entstanden
Drogen-Grossgeschäfte, die sich hauptsächlich mit dem Verkauf
von radices, rhizomata, cortices, folia, kerbae, flores, fructus und
ähnlichen befassten; diese nannte man Vcgetabiliengrosshandlungen.
Später seit ca 30 bis 35 Jahren zweigten sich die sogenannten
Spezialitätenhandlungen ab, die sich lediglich mit
dem Vertrieb von fertig verpackten Arzneien, Patent-Medizinen
und Artikeln der „pkarmacia elegans“ befassen.
Viele Grossisten der alten Schule klagen darüber, dass
jetzt der Handel in so viele verschiedene Hände übergegangen
ist; doch war dies unumgänglich nötig, nachdem die Zahl der
Drogen, Chemikalien und namentlich der Spezialitäten so ungeheuer
zugenommen hat und täglich noch wächst. Im Katalog
einer solchen Spezialitätengrosshandlung findet man mehrere
1000 Artikel aufgeführt.
Nach oben dargelegtem unterscheidet man also:
1. Drogengrossisten, die hauptsächlich Chemikalien,
Alcaloide und nebenbei Vegetabilien und Spezialitäten
führen,