bedingungen für diesen Zoll fort. Noch längerer Debatte wurde
der Satz von M. 20.— angenommen.
Gerbstoffauszüge (Gerbstoftextrakte), anderweit nicht
genannt, haben, wenn sie flüssig sind, einen solchen von M. 28.—
zu tragen.
Diese Stoffe waren schon beim Holzzoll, bei Quebracho etc.
behandelt worden, so dass jetzt nicht mehr über sie debattiert
wurde. Obwohl die betreffende Industrie erklärt hat, dass sie
den Zollschutz nicht brauche und dass man ihr nur den Rohstoff
zollfrei lassen solle, wurde trotzdem der vorgeschlagene
Zoll angenommen, nachdem auch das Quebrachoholz mit einem
Zoll belegt worden ist.
Süssholzsaft, mit Zucker, Honig, Anisöl, Salmiak oder
sonstigen Geschmackszutaten oder Heilmitteln versetzt, oder in
Aufmachungen für den Kleinverkauf; auch Brustkuchen, Brustteig
haben nach dem neuen Tarif einen Zoll von M. 60.— zu
tragen, anderer Süssholzsaft roh oder gereinigt soll frei sein.
Da diese Gegenstände schon früher behandelt worden
waren, wurden sie aus der Debatte ausgesetzt. Der ganze
Zoll ist jedenfalls nur als Verhandlungszoll gegen Italien gedacht.
Geheimmittel haben fortan einen Zoll von M. 500.—
zu tragen. Ein Antrag auf einen Zoll von M. 1000.— wurde
abgelehnt.
Wenn man nun fragt, welche die charakteristische Signatur
des Zollentwurfes sei, so ist zunächst hervorzuheben, dass im
Verhältnis zu den Zollerhöhungen die Zollermässigungen gering
sind. Die wichtigsten Zollermässigungen betreffen Pflanzenund
Bienenwachs, Soda, doppelkohlensaures Natron, Aetznatrou,
Chlorkalk und Graphit. Gegenüber diesen Ermässigungen sind
die Zollerhöhungen nicht nur der Zahl, sondern vor allem ihrer
Bedeutung nach weitaus in der Mehrheit; es werden davon
betroffen: Baumwollsamenöl, Salz, Glaubersalz, Berliner Blau,
Bleimennige, Gerbstoffe, Milchzucker, Kautschuk, Aluminium
und viele andere. Das eigentlich Charakteristische des ganzen
Tarifentwurfes ist neben dem ausgesprochenen Ziel eines höheren
Zollschutzes für die deutsche Landwirtschaft die unausgesprochene
Tendenz einer Zollbegünstigung der industriellen
Halbfabrikate. Aber auch zahlreiche Erhöhungen auf Fertigfabrikate
enthält der Entwurf, ohne dass die Zollerhöhungen
mit der wirtschaftlichen Notlage der betreffenden Industrie begründet
sind. Sie sind nur deshalb höher belastet worden,
weil sie einen besonders hohen Wert haben, wie %. B. Walrat,
Hausen blase, Chloroform u. a.