69
Ein weiteres Glied der Gedankenreihe, dass je höher der
Wert einer Ware sei, sie um so höher verzollt werden müsse,
ist der Satz, der gleichfalls durch die ganze Begründung hindurch
geht, dass das weiter verarbeitete Fabrikat regelmässig
höher zu verzollen sei, als das Vorfabrikat. Demzufolge werden
Zollerhöhungen auf Fertigfabrikate fast überall da vorgenommen,
wo der Rohstoff oder das Halbfabrikat im Zoll erhöht sind;
aus diesem Grunde wurden erhöht: Rilböl, Rapsöl, Stärke,
Stärkegummi, Stearinlichte, Bleimennige, Gerbstofläuszüge u. a.
Man kann also 3 Leitsätze für die Gründe der Zollerhöhungen
formulieren:
Erstens, es werden gewisse Waren im Zoll erhöht,
welche besonders hochwertig sind, oder bei denen der bestehende
Zoll dem Werte nicht angemessen erscheint.
Zweitens, es werden die Zölle in dem Masse weiter erhöht.
in welchem die Verarbeitung und Veredelung der Waren
erfolgt, derart, dass jedes weiter verarbeitete Produkt einen
höheren Zoll trägt, als das weniger verarbeitete.
Drittens, im Zusammenhang mit dem Vorhergehenden
zieht jede Zollerhöhung auf ein Vorfabrikat Zollerhöhungen auf
das weiter verarbeitete Fabrikat nach sich. Diese letztere
Zollerhöhung wird in der Regel sogar deswegen als notwendig
angesehen, weil dadurch der weiter verarbeitenden Industrie
eine Entschädigung für die Verteuerung ihrer Vorfabrikate gewährt
werde. Der kritischen Beurteilung hält nicht ein einziger
dieser drei Grundsätze stand. Man will also „Schutz der nationalen
Arbeit“; je mehr heimischer Arbeitswert in einer Ware
steckt, um so stärker müsse sie geschützt, d. h. verzollt werden.
Diese Anschauung halte ich für einen grossen Irrtum, denn
je mehr der Warenwert, von dem Wert, der auf die Ware verwendeten
Arbeit abhängt, desto eher ist es der von der Natur
weniger begünstigten deutschen Industrie im allgemeinen möglich,
mit dem Auslande nicht nur auf dem heimischen Markt,
sondern auch auf dem Weltmarkt erfolgreich in Wettbewerb
zu treten.
Bei einigen Tarifstellen führte das ausgegebene Prinzip zu
grossen Widersprüchen. So wird zwar eine Zollerhöhung für
Rapsöl und Riiböl befürwortet, weil das Rohprodukt mit einem
Zoll belegt ist, aber gleich darauf im nächsten Absätze wird
dieselbe Konsequenz für Leinöl nicht gezogen, obwohl auch
hier das Rohprodukt mit Zoll belegt war. Bei Eigelb und Eiweiss
heisst es: Zu einer Aenderung des Zollsatzes für Eigelb und
Eiweiss besteht trotz der Erhöhung des Zolles für Eier kein
Anlass.