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§ 3. Der Drogenkleinhandel.
Bei dem Erlass der kaiserlichen Verordnung von 1875
waren im ganzen deutschen Reiche etwa 500 Detaildrogisten
vorhanden; heute ist die Zahl derselben auf über 5000 gestiegen,
worunter ca. 1500 examinierte Apotheker sind. Es ist
dies eine Entwickelung, wie sie in gleicher Weise wohl selten
vorkommt, und die am besten zeigt, dass ein dringendes Bedürfnis
diesen Stand geschaffen hat. Der Drogist ist der natürliche
Vermittler zwischen dem Grosshandel und den Bedürfnissen
des Kleingewerbes und der Haushaltung; aber er
war auch notwendig, wenn man endlich die übermässig hohen
Preise der einfachsten Haus- und Heilmittel auf ein richtiges
Mass herabdrücken wollte.
Heute deckt sich der Begriff Drogenhandlung nur in seinseltenen
Fällen mit dem Begriff einer Apothekerwarenhandlung.
An diesem ursprünglichen Stamm haben sich mit der Zeit eine
Menge Zweige entwickelt, welche vielfach den Hauptstamm
überwuchern. Ganz naturgemäss hat sich diese Umwandlung,
den Bedürfnissen des Publikums folgend, vollzogen, und so
finden sich heute, neben dem Handel mit Apotherwaren, zahlreiche
andere Branchen in den Drogengeschäften vertreten, die
allerdings, nach der Neigung des Geschäftsinhabers oder des
Gebrauches der Gegend und des Ortes, sehr verschiedener
Natur sind. Während in manchen Gegenden die Drogenhandlungen
fast stets mit Farbenhandlungen verbunden sind,
muss an anderen Orten der Drogist eine Menge technischer
Artikel, Kolonialwaren etc. führen. Vielfach sind ferner Parfümeriegeschäfte,
Fabrikation von Essenzen, Handlungen von
Spirituosen etc. damit verbunden, und so ist denn das Drogengeschäft
der heutigen Zeit eines der mannigfaltigsten geworden,
welches zu seiner Führung eine grosse Summe von Kenntnissen
verlangt.
Die Kenntnisse, welcher ein Drogist zur gedeihlichen
Führung seines Geschäftes bedarf, decken sich durchaus nicht
immer, mit denen des Apothekers; namentlich sind es technische
und kaufmännische Kenntnisse, die der Drogist in weit höherem
Masse als der Apotheker besitzen muss. Dieses Bedürfnis erkennend,
hat der deutsche Drogisten verband es als eine seiner
wichtigsten Aufgaben angesehen, dem jüngeren Nachwuchs eine
fachgemässe Ausbildung zu teil werden zu lassen. Zahlreiche
Fachschulen, eine unter dem Protektorat des Drogistenverbandes
stehende Drogistenakademie, ein besonderer Lehrgang und eine
streng geregelte Gehilfenprüfung wurden geschaffen, um so