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Am 13. Juni 1899 fand eine neue Konferenz im Reichsgesundheitsamt
statt, um den Wortlaut der Verordnung festzustellen.
Zu dieser Konferenz waren keine Vertreter des Drogendetailhandeis
zugezogen.
Der Entwurf war schliesslich derart, dass er in Drogistenkreisen
eine grosse Enttäuschung hervorrief; das hiesse, so
sagte die Drogistenzeitung, Steine statt des erbetenen Brotes
geben.
Sehr viele unschädliche Heilmittel sind noch immer dem
freien Handelsgewerbe entzogen, obwohl doch auch die meisten
Drogisten eine Prüfung haben bestehen müssen, ohne die man
ihnen die Erlaubnis des Verkaufs von Giften nicht erteilt. Die
Drogisten leiden unter dem Umstande, dass sie in vielen Fällen
erklären müssen, ganz harmlose Mittel nicht abgeben zu dürfen.
Dies führt zu Gesetzesumgehungen und zu allerhand Korruption,
und doch hat sich der preussische Unterrichtsminister, jedenfalls
mit Rücksicht auf die Ergebnisse des Nardenkötter-Prozesses,
veranlasst gesehen, neue Bestimmungen über den Arzneimittelhandel
ausserhalb der Apotheken zu erlassen. Unter anderen
sind Verkaufsstellen, an denen Arzneimittel, Gifte, oder giftige
Farben feilgehalten werden, nebst den zugehörigen Vorratsund
Arbeitsräumen, sowie dem Geschäftszimmer des Inhabers
der Handlung in der Regel alljährlich einmal unerwartet durch
die Polizei zu besichtigen.
Diesen Revisionen müssen ein Kreisphysikus und ein Apotheken-Besitzer
des betreffenden Ortes beiwohnen, worüber die
Drogisten in ihrem Organ „Der Drogistenzeitung“ folgendermassen
schreiben: „1st eine Revision in einem offenen Geschäft
an und für sich schon in den Augen des Publikums ein auffälliger,
das Ansehen leicht schädigender Uebelstand, so wird
durch die häufige Wiederkehr und die Art und Weise, wie derartige
Revisionen unter Teilnahme des interessierenden Konkurrenten,
eines Apothekenbesitzers, sehr oft zur Durchführung
gelangen, die grösste Erbitterung hervorgerufen.“
Man ist der Ansicht, dass statt des Konkurrenten Chemiker,
Aerzte, ehemalige Inhaber von Drogen- und Chemikaliengeschäften,
unter denen sich viele geprüfte Apotheker befinden,
oder auch fachkundige Lehrer, recht gut in der Lage wären,
neben dem Kreisphysikus eine unparteiische, sachgemässe Revision
vorzunehmen.
In Drogisten kreisen unterscheidet man 2 Arten von Drogerien.
Erstens reine Medizinaldrogerien und zweitens
gemischte Drogerien. In ersteren werden nur Apothekerwaren,
Drogen, Chemikalien und Spezialitäten geführt, in den