1690
die vom Reichskanzler auf Grund von Vorschlägen der beteiligten
Verbände ernannt wurden. Göppert, der an der Schaffung der
Verordnung selbst maßgebend beteiligt war, sagte später!), daß man
die Reichswirtschaftsstellen zu Unrecht als Selbstverwaltungskörper
bezeichnet habe. „In Wahrheit sollten Hoheitsrechte, die der Staat
unter dem Drucke der Not im Interesse der Allgemeinwirtschaft
für sich in Anspruch nahm, in erster Linie nicht durch staatliche
Organe, sondern durch Korporationen wahrgenommen werden, die
ähnlich wie die Handelskammern aus Vertretern der beteiligten
Kreise gebildet wurden und nicht etwa die beteiligten Unterneh-
mungen zusammenfaßten. Es handelte sich nicht um „Selbtverwal-
tungsangelegenheiten“, sondern um „Auftragsangelegenheiten‘“.“
Neben diesen Gebilden wurden aber auch wirkliche Einfuhr-
zwangssyndikate vorbereitet. Infolge der Revolution kamen sie
nicht zur Existenz. Da über die entsprechenden Pläne m. W. nichts
Genaueres veröffentlicht ist, so muß ich mich damit begnügen, hier
folgende Äußerungen wiederzugeben: Im April 1918 sagte Flecht-
heim ?%: „Für die Übergangszeit ist bekanntlich geplant, den Bedarf
der aus dem Ausland zu beziehenden Rohstoffe zu kontingentieren
und hierzu wiederum die Form der Syndikate zu wählen, so daß
wir als Spiegelbild der Absatzsyndikate jetzt komplette Bezugssyn-
dikate bekommen, die den gesamten Bedarf der deutschen Industrie
an einem bestimmten Rohstoff einheitlich zu decken suchen und die
zur Verfügung stehende Menge nach einem besonderen Schlüssel
unter die dem Bezugskartell angehörenden Verbraucher verteilen. Und
da haben wir einen stillen Kampf zwischen den beiden Richtungen,
einerseits der freien Kartelle, bei denen es vielleicht notwendig ist —
vielleicht geht man auch darin schon zu weit — einen direkten oder
indirekten Zwang auf die Entstehung auszuüben, bei denen aber
doch die Selbstverwaltung denjenigen überlassen bleiben soll, die die
Ware beziehen und verbrauchen, und auf der anderen Seite der
Forderung, daß die Regelung der Rohstoffe in der nicht allzu kurz
gedachten Übergangszeit ganz in der Hand des Staates bleibt und
Industrie und Handel nur Objekte dieser Regelung sein sollen. Der
Kampf geht hinter den Kulissen vor sich, aber für alle besteht das
Interesse, das entscheidende Interesse an dem Wiederaufkommen der
Produktivität, das Interesse, daß alle Rohstoffe, die wir überhaupt
bekommen, möglichst schnell in die Verwaltung derjenigen Kreise
‘“ Schmollers Jahrbuch 1921, I, S. 321.
S. Liefmann, Die Kartelle in und nach dem Kriege. Berlin 1918. An-
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hang, S. 3:7