fullscreen: Kartelle

1690 
die vom Reichskanzler auf Grund von Vorschlägen der beteiligten 
Verbände ernannt wurden. Göppert, der an der Schaffung der 
Verordnung selbst maßgebend beteiligt war, sagte später!), daß man 
die Reichswirtschaftsstellen zu Unrecht als Selbstverwaltungskörper 
bezeichnet habe. „In Wahrheit sollten Hoheitsrechte, die der Staat 
unter dem Drucke der Not im Interesse der Allgemeinwirtschaft 
für sich in Anspruch nahm, in erster Linie nicht durch staatliche 
Organe, sondern durch Korporationen wahrgenommen werden, die 
ähnlich wie die Handelskammern aus Vertretern der beteiligten 
Kreise gebildet wurden und nicht etwa die beteiligten Unterneh- 
mungen zusammenfaßten. Es handelte sich nicht um „Selbtverwal- 
tungsangelegenheiten“, sondern um „Auftragsangelegenheiten‘“.“ 
Neben diesen Gebilden wurden aber auch wirkliche Einfuhr- 
zwangssyndikate vorbereitet. Infolge der Revolution kamen sie 
nicht zur Existenz. Da über die entsprechenden Pläne m. W. nichts 
Genaueres veröffentlicht ist, so muß ich mich damit begnügen, hier 
folgende Äußerungen wiederzugeben: Im April 1918 sagte Flecht- 
heim ?%: „Für die Übergangszeit ist bekanntlich geplant, den Bedarf 
der aus dem Ausland zu beziehenden Rohstoffe zu kontingentieren 
und hierzu wiederum die Form der Syndikate zu wählen, so daß 
wir als Spiegelbild der Absatzsyndikate jetzt komplette Bezugssyn- 
dikate bekommen, die den gesamten Bedarf der deutschen Industrie 
an einem bestimmten Rohstoff einheitlich zu decken suchen und die 
zur Verfügung stehende Menge nach einem besonderen Schlüssel 
unter die dem Bezugskartell angehörenden Verbraucher verteilen. Und 
da haben wir einen stillen Kampf zwischen den beiden Richtungen, 
einerseits der freien Kartelle, bei denen es vielleicht notwendig ist — 
vielleicht geht man auch darin schon zu weit — einen direkten oder 
indirekten Zwang auf die Entstehung auszuüben, bei denen aber 
doch die Selbstverwaltung denjenigen überlassen bleiben soll, die die 
Ware beziehen und verbrauchen, und auf der anderen Seite der 
Forderung, daß die Regelung der Rohstoffe in der nicht allzu kurz 
gedachten Übergangszeit ganz in der Hand des Staates bleibt und 
Industrie und Handel nur Objekte dieser Regelung sein sollen. Der 
Kampf geht hinter den Kulissen vor sich, aber für alle besteht das 
Interesse, das entscheidende Interesse an dem Wiederaufkommen der 
Produktivität, das Interesse, daß alle Rohstoffe, die wir überhaupt 
bekommen, möglichst schnell in die Verwaltung derjenigen Kreise 
‘“ Schmollers Jahrbuch 1921, I, S. 321. 
S. Liefmann, Die Kartelle in und nach dem Kriege. Berlin 1918. An- 
'\ 
hang, S. 3:7
	        
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