Full text : Ueber die Möglichkeit einer volkswirthschaftlichen Harmonie

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auf  das  landwirthschaftliche  Rechnungswesen  ;  auf  die  practische
Kenntniss  der  Marktverhältnisse  und  der  Creditanstalten  und
dergleichen  mehr.  Das  tiefere  Studium  der  Wissenschaft  dagegen ­
  sollte  den  höheren  landwirthschaftlichen  Schulen  vorhebehalten
  bleiben.
h)  Vereinigungen  der  Grundbesitzer  untereinander  zum  Ankauf ­
  grösserer  Maschinen  zum  gemeinschaftlichen  Gebrauch.
Solche  Vereinigungen  müssen  ganz  frei  bestehen;  der  Staat
darf  sie  nur  durch  indirecte  Mittel  ins  Lehen  rufen.
c)  Landwirthschaftliche  Genossenschaften  zum  gemeinschaftlichen ­
  Betriebe  grösserer  Güter.  Solche  Genossenschaften
können  beruhen  auf  gemeinschaftlichem  Besitz  oder  Pacht,  oder
auf  der  Zusammenlegung  mehrerer  kleiner  Güter  zum  gemeinschaftlichen ­
  Betriebe  auf  Grund  eines  Contractes.  Sie  haben
den  Vortheil,  dass  sie  aus  allen  technischen  Erfindungen  einen
Nutzen  ziehen  können,  dass  sie  überhaupt  den  Grossbetrieb
durch  Kleincapitalisten  ermöglichen.  —  Das  Bestehen  grösserer
Güter  neben  den  kleinen  ist  von  wohlthätiger  Wirkung,  mögen
sie  in  Händen  von  Genossenschaften  oder  in  denen  einzelner
arbeitsamer  Landwirthe  sein.  Sie  dienen  den  kleineren  Wirthschaften
  zum  Vorbild  und  sind  auch  besser  dazu  geeignet,  mit
den  neuen  Erfindungen  Versuche  anzustellen.  Kleinere  Besitzer
entscheiden  sich  in  der  Regel  zur  Annahme  von  Neuerungen,
erst  wenn  diese  in  der  Praxis  sich  bewährt  haben.
d)  Creditanstalten.  Wo  diese  nicht  frei  entstehen,  kann
der  Staat  sie  durch  indirecte  Massregeln  (zeitweilige  Steuerfreiheiten ­
  u.  dergl.)  ins  Leben  rufen,  denn  sie  sind  von  zu
grosser  Wichtigkeit  für  die  Landwirthschaft.  So  wie  der  Staat
aber  einer  solchen  Anstalt  eine  Bevorzugung  gewährt,  muss
er  auch  von  ihr  verlangen,  dass  sie  sich  ihrem  Zweck  ausschliesslich ­
  widmet,  denn  nur  auf  diese  Weise  kann  das  Ziel
vollständig  erreicht  werden.  —  Solche  Banken  können  durch
Privatunternehmer  ins  Leben  gerufen  werden,  oder  sie  können
genossenschaftlicher  Natur  sein;  beide  Formen  haben  ihre  Vorzüge, ­
  und  es  ist  wünschenswerth,  dass  sie  nebeneinander  be-
            
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