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alle Vorteile zuschanzen wollen, mag auch der wirklich notleidende
Kleinbauer dabei vollends zugrunde gehen. Das schematische Abstrichverfahren
wurde Gesetz; die Besitzer von großen Gütern, die keine
Verminderung des Ertrags aufzuweisen haben, werden Riesenvorteile
davon haben, der Kleinbauer aber wird den Ausfall in
den Einnahmen des Staates durch einen höheren Steuersatz wieder
aufbringen helfen müssen.
Besteuerung der Privakeisenbahnen.
Von den sonstigen Aenderungen des Gesetzes, betreffend die
Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer, ist zu erwähnen, daß auch
die Privateisenbahnen, die bis jetzt mit ihrem Einkommen der
Kapitalsteuer unterliegen, künftig mit ihren Grundflächen und
Gebäuden sowie mit ihrem Gewerbebetrieb der Grund-, Gebäudeund
Gewerbesteuer unterworfen werden. Es ist dies besonders
für die Gemeinden von Bedeutung, die in der Inanspruchnahme
der Kapitalsteuer beschränkt, in der Inanspruchnahme der Ertragssteuern
unbeschränkt sind.
Einseitige Genostenschaftsförderung.
Unbeschränkte Steuerfreiheit wurde beschlossen für den Geschäftsbetrieb
von Vereinen, welche die gemeinschaftliche Verwertung
landwirtschaftlicher Produkte der Vereinsmitglieder bezwecken.
(Landwirtschaftliche Genossenschaften.) Mit der Beschränkung:
„soweit das Betriebskapital die Höhe von 50 000 Mk. nicht erreicht",
wurde ferner für steuerfrei erklärt der Geschäftsbetrieb
von Vereinen, welche sich den gemeinschaftlichen Einkauf von
Wirtschaftsbedürfnissen des landwirtschafrlichen oder gewerblichen
Betriebs für die Vereinsmitglieder, oder die gemeinschaftliche
Beschaffung und Benützung landwirtschaftlicher oder gewerblicher
Gebrauchsgegenstände durch die Vereinsmitglieder zur Aufgabe
machen, sowie der Geschäftsbetrieb der Vorschuß- und Kreditvereine.
Soweit das Betriebskapital mehr als 50 000 Mk.
beträgt, unterliegen diese Vereine nur mit der Hälfte ihres Ertrags
der Besteuerung. Die erdrückende Konkurrenz, die namentlich
durch die Einkaufsgenossenschaften den Kleinkaufleuten bereitet
wird, hielt die Mittelstandsrctter von der Begünstigung dieser
Genossenschaften nicht ab. Als aber von sozialdemokratischer Seite
beantragt wurde, dieselben Steuervergünstigungen, die den Einund
Verkaufsgenoffenschuften und den Vorschuß- und Kreditvereinen
gewählt werden, auch den Konsumgenossenschaften
einzuräumen, da begann plötzlich die Mittelstandsrettung wieder,