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Empfehlung
russischer An
leihen.
Zukunft Rußlands und Japans" ohne jedes Vorwissen seiner vorge
setzten Behörde und der Regierung geschrieben hat. Zu dieser Richtig
stellung war der Kanzler des Reiches nicht nur berechtigt, sondern sogar
verpflichtet, da sehr wohl die Annahme auftauchen konnte, daß direkt
oder indirekt die Vertreter der verbündeten Regierungen das Unter
nehmen unterstützt hätten. Diese Erklärung wäre sogar die politische
Pflicht des Reichskanzlers gewesen, selbst wenn man in Anbetracht der
kommenden neuen Anleihen eine Warnung des Publikums sehr ungern
gesehen hätte. Aber leider hat der Reichskanzler ein Uebriges getan.
Der Schlußsatz der, wenn auch von ihm nicht verfaßten, jedoch sicher
von ihm gebilligten Erklärung der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung
lautet nämlich: „es ist selbstverständlich, daß die Regierung dem Buche,
das auf Grund haltloser Voraussetzungen zu abenteuerlichen Prophe
zeiungen über das Schicksal Rußlands in den nächsten Jahrzehnten
kommt, gänzlich fernsteht." Der Reichskanzler hat damit einen Schritt
weiter aus dem Wege getan, den er vorher bereits beschritten hatte.
Obwohl er jüngst im Deutschen Reichstag ausdrücklich die Erklärung ab
gegeben hat, daß die Emission russischer Anleihen Privatsache der be
teiligten Banken sei, konnte er sich doch nicht enthalten, in derselben
Rede — freilich in bedingter Form — auf die ungeschwächte finanzielle
Kraft Rußlands hinzuweisen. Was er aber damals bedingt tat, tut er
jetzt unbedingt, indem er die Voraussetzungen des Martinschen Buches
für haltlos erklärt. Wenn man den Satz ganz genau seziert, so kann
man allerdings herauslesen, daß diejenigen Voraussetzungen Martins für
haltlos erklärt werden sollten, auf Grund deren er zu seinen politischen
Schlußfolgerungen kommt, daß hingegen die Voraussetzungen seiner wirt
schaftlichen Kritik nicht beurteilt werden. Das große Publikum aber
liest Erklärungen nicht mit der Lupe in der Hand. Für sie bedeutet
die Abschüttelung des Herrn Regierungsrates gleichzeitig eine Empfehlung
der russischen Finanzen durch den Reichskanzler. Und damit hat der
Reichskanzler, der doch im Namen der verbündeten Regierungen zu
handeln pflegt, eine Verantwortung übernommen, vor deren Wesen
haftigkeit er erschaudern müßte. Diese Verantwortung wäre selbst dann
eine sehr große, wenn die Aera des Friedens für Rußland nach den
augenblicklich wißbaren Umständen eine Aera der wirtschaftlichen Reor
ganisation sein könnte. Ernsthafte Kenner des Landes bestreiten das.
Aber ist der deutsche Reichskanzler wirklich in der Lage, heute voraus
sagen zu können, was Pest und Revolution im russischen Reiche anzu
richten vermögen? Will er ernsthaft auch nur für die nächsten zehn
Jahre die Zahlungsfähigkeit Rußlands verbürgen? Es scheint so. Durch
die Erklärung in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung ist erwiesen,
was man allerdings schon lange nicht mehr bezweifelt hat, daß die
Reichsregierung zwar die Voraussetzungen Martins für verfehlt hält und
ihnen fernsteht, daß sie aber anscheinend diejenigen Ausführungen billigt,
die vor kurzer Zeit in seichtester und oberflächlichster Weise der Legations
rat Herr Professor Helsferich gemacht hat. Der Vertreter der deutschen
Reichsregierung rät den Besitzern russischer Werte, sich nicht aus ihrer
Ruhe aufschrecken zu lassen. Will der Herr Reichskanzler sich die Regreß-