Full text: Russlands Bankerott

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Empfehlung 
russischer An 
leihen. 
Zukunft Rußlands und Japans" ohne jedes Vorwissen seiner vorge 
setzten Behörde und der Regierung geschrieben hat. Zu dieser Richtig 
stellung war der Kanzler des Reiches nicht nur berechtigt, sondern sogar 
verpflichtet, da sehr wohl die Annahme auftauchen konnte, daß direkt 
oder indirekt die Vertreter der verbündeten Regierungen das Unter 
nehmen unterstützt hätten. Diese Erklärung wäre sogar die politische 
Pflicht des Reichskanzlers gewesen, selbst wenn man in Anbetracht der 
kommenden neuen Anleihen eine Warnung des Publikums sehr ungern 
gesehen hätte. Aber leider hat der Reichskanzler ein Uebriges getan. 
Der Schlußsatz der, wenn auch von ihm nicht verfaßten, jedoch sicher 
von ihm gebilligten Erklärung der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung 
lautet nämlich: „es ist selbstverständlich, daß die Regierung dem Buche, 
das auf Grund haltloser Voraussetzungen zu abenteuerlichen Prophe 
zeiungen über das Schicksal Rußlands in den nächsten Jahrzehnten 
kommt, gänzlich fernsteht." Der Reichskanzler hat damit einen Schritt 
weiter aus dem Wege getan, den er vorher bereits beschritten hatte. 
Obwohl er jüngst im Deutschen Reichstag ausdrücklich die Erklärung ab 
gegeben hat, daß die Emission russischer Anleihen Privatsache der be 
teiligten Banken sei, konnte er sich doch nicht enthalten, in derselben 
Rede — freilich in bedingter Form — auf die ungeschwächte finanzielle 
Kraft Rußlands hinzuweisen. Was er aber damals bedingt tat, tut er 
jetzt unbedingt, indem er die Voraussetzungen des Martinschen Buches 
für haltlos erklärt. Wenn man den Satz ganz genau seziert, so kann 
man allerdings herauslesen, daß diejenigen Voraussetzungen Martins für 
haltlos erklärt werden sollten, auf Grund deren er zu seinen politischen 
Schlußfolgerungen kommt, daß hingegen die Voraussetzungen seiner wirt 
schaftlichen Kritik nicht beurteilt werden. Das große Publikum aber 
liest Erklärungen nicht mit der Lupe in der Hand. Für sie bedeutet 
die Abschüttelung des Herrn Regierungsrates gleichzeitig eine Empfehlung 
der russischen Finanzen durch den Reichskanzler. Und damit hat der 
Reichskanzler, der doch im Namen der verbündeten Regierungen zu 
handeln pflegt, eine Verantwortung übernommen, vor deren Wesen 
haftigkeit er erschaudern müßte. Diese Verantwortung wäre selbst dann 
eine sehr große, wenn die Aera des Friedens für Rußland nach den 
augenblicklich wißbaren Umständen eine Aera der wirtschaftlichen Reor 
ganisation sein könnte. Ernsthafte Kenner des Landes bestreiten das. 
Aber ist der deutsche Reichskanzler wirklich in der Lage, heute voraus 
sagen zu können, was Pest und Revolution im russischen Reiche anzu 
richten vermögen? Will er ernsthaft auch nur für die nächsten zehn 
Jahre die Zahlungsfähigkeit Rußlands verbürgen? Es scheint so. Durch 
die Erklärung in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung ist erwiesen, 
was man allerdings schon lange nicht mehr bezweifelt hat, daß die 
Reichsregierung zwar die Voraussetzungen Martins für verfehlt hält und 
ihnen fernsteht, daß sie aber anscheinend diejenigen Ausführungen billigt, 
die vor kurzer Zeit in seichtester und oberflächlichster Weise der Legations 
rat Herr Professor Helsferich gemacht hat. Der Vertreter der deutschen 
Reichsregierung rät den Besitzern russischer Werte, sich nicht aus ihrer 
Ruhe aufschrecken zu lassen. Will der Herr Reichskanzler sich die Regreß-
	        
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