Full text: Russlands Bankerott

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glauben, daß hier die Wissenschaft z u 
einem anderen Resultat gekommen 
sei, als man allgemein annahm? 
Darüber entstand große Unsicherheit und 
Unruhe. Da die staatswissenschaftlichen Enzy 
klopädien und die größeren Lehrbücher teils 
über die Frage schweigen, teils veraltete An 
schauungen vertreten, hat sich ein Kreis von 
Lesern an die Redaktion des „Plutus" mit 
dem Ersuchen um eingehende Darstellung und 
Behandlung des vorliegenden Problems und 
um unsere Ansicht über die Möglichkeit und 
die Wirkungen eines russischen Staatsbankerotts 
gewendet. Die Redaktion kam dieser Anregung 
nach, als sie den Verfasser mit der Bearbeitung 
des Problems betraute. Wir werden im 
folgenden eine Schilderung der bis 
herigen Staatsbankerotte geben, 
daran eine allgemeine Erörterung der Mittel 
und der Wirkungen der Staatskrida anschließen 
und auf Grund dieser Untersuchung der Frage 
nähertreten, ob die Lage des russischen Staats 
haushalts den Bankerott fordert, welcher Modus 
eventuell dafür gewählt werden wird, und 
welche Wirkungen diese Eventualität für die 
russische Wirtschaft und für das Ausland, in 
erster Linie für uns hätte. Abweichend von 
unserer sonstigen Gewohnheit wollen wir an 
gesichts der Wichtigkeit der Materie auch die 
Literatur anführen, die eingehender über die 
einzelnen Fragen zu orientieren vermag. 
Als Staatsbankerott können wir nur jene 
Fälle bezeichnen, in denen ein Staat seinen bei 
Kontrahierung der Schuld übernommenen Ver 
pflichtungen gar nicht oder nur teilweise nach 
kommt; Aufschub der Zinszahlungen ist also 
noch kein Bankerott. Die Vertragsverletzung 
Schuld- kann entweder in einer R e p u d i a t i o n be- 
bankerott stehen, das heißt in einer Verweigerung der 
Anerkennung der Kapitalsschuld: solche Fälle 
kamen bis in die Neuzeit ungemein häufig beim 
Regierungsantritt eines neuen Herrschers vor, 
wie denn namentlich Philipp II. die Anleihen
	        
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