4
glauben, daß hier die Wissenschaft z u
einem anderen Resultat gekommen
sei, als man allgemein annahm?
Darüber entstand große Unsicherheit und
Unruhe. Da die staatswissenschaftlichen Enzy
klopädien und die größeren Lehrbücher teils
über die Frage schweigen, teils veraltete An
schauungen vertreten, hat sich ein Kreis von
Lesern an die Redaktion des „Plutus" mit
dem Ersuchen um eingehende Darstellung und
Behandlung des vorliegenden Problems und
um unsere Ansicht über die Möglichkeit und
die Wirkungen eines russischen Staatsbankerotts
gewendet. Die Redaktion kam dieser Anregung
nach, als sie den Verfasser mit der Bearbeitung
des Problems betraute. Wir werden im
folgenden eine Schilderung der bis
herigen Staatsbankerotte geben,
daran eine allgemeine Erörterung der Mittel
und der Wirkungen der Staatskrida anschließen
und auf Grund dieser Untersuchung der Frage
nähertreten, ob die Lage des russischen Staats
haushalts den Bankerott fordert, welcher Modus
eventuell dafür gewählt werden wird, und
welche Wirkungen diese Eventualität für die
russische Wirtschaft und für das Ausland, in
erster Linie für uns hätte. Abweichend von
unserer sonstigen Gewohnheit wollen wir an
gesichts der Wichtigkeit der Materie auch die
Literatur anführen, die eingehender über die
einzelnen Fragen zu orientieren vermag.
Als Staatsbankerott können wir nur jene
Fälle bezeichnen, in denen ein Staat seinen bei
Kontrahierung der Schuld übernommenen Ver
pflichtungen gar nicht oder nur teilweise nach
kommt; Aufschub der Zinszahlungen ist also
noch kein Bankerott. Die Vertragsverletzung
Schuld- kann entweder in einer R e p u d i a t i o n be-
bankerott stehen, das heißt in einer Verweigerung der
Anerkennung der Kapitalsschuld: solche Fälle
kamen bis in die Neuzeit ungemein häufig beim
Regierungsantritt eines neuen Herrschers vor,
wie denn namentlich Philipp II. die Anleihen