Full text : Die württembergische Steuerreform und die Sozialdemokratie

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Stichwahlen  siegreich  und  die  Volkspartei  wuchs  zur  stärksten
Pariei  des  Landtags  an.  Wenige  Wochen  nach  dem  Zusammentritt ­
  des  neugewählten  Landtags  brachte  die  Regierung  vier
Gesetzentwürfe  zur  Aenderung  des  Staatssteuerwesens  ein:
betreffend  1.  die  Einkommenssteuer;  2.  die  Kapitalst  euer;  3.  Abänderung ­
  der  Grund-,  Gebäude-  und  Gewerbesteuer;  4.  die
Wandergewerbesteuer.  Diese  Vorlagen  entsprachen  den  von  den
Parteien  bei  den  Wahlen  erhobenen  Forderungen  durchaus  nicht.
Zunächst  beschränkten  sie  sich  lediglich  auf  die  Reform  des
Staatssteuerwesens;  ein  Entwurf  betreffend  die  Besteuerungsrechte ­
  der  Gemeinden  und  Amtskörperschaften  wurde  erst
einige  Jahre  später  eingebracht,  gelangte  aber  während  der
Mandatsdauer  des  1895  gewählten  Landtags  nicht  mehr  zur
Einzelberatung.  Sodann  aber  war  die  von  allen  Parteien  geforderte ­
  Beseitigung  der  Pfaudschuldenbesteuerung  nicht  vorgesehen.
Das  alte  Ertragssteuersystem,  mit  dem  die  Besteuerung  der  Pfandschulden ­
  untrennbar  verbunden  ist,  sollte  fortbestehen.  Von  der
Einführung  einer  Vermögenssteuer  war  nicht  die  Rede.  Trotz
dieser  großen  Mängel  ließ  sich  der  Landtag  auf  die  Beratung
der  Entwürfe  ein.  Roch  im  Jahre  1895  fand  eine  umfängliche
Generaldebatte  statt  und  bis  zum  Beginn  des  Jahres  1899  zogen
sich  dann  die  Einzelberatuugen  in  beiden  Häusern  hin.  Ausgenommen ­
  das  Gesetz  betreffend  die  Wandergewerbesteuer,  das
zustande  kam,  wanderte  das  Produkt  der  mehrjährigen  Arbeit
schließlich  im  Januar  1899  in  den  Papierkorb,  weil  die  Kammer
der  Standesherren  aus  Gründen,  die  weiter  unten  zu  erö-tein
sind,  eine  Erweiterung  ihres  verfassungsmäßigen  Steuerbewilligungsrechtes
  forderte  und  dem  von  der  Zweiten  Kammer  beschlossenen
sehr  mäßigen  Steueitarif  ihre  Zustimmung  verweigerte.  Außer
der  Sozialdemokratie  und  der  Volkspartei  waren  alle  Fraktionen
der  Zweiten  Kammer  bereit,  den  Wünschen  der  Ersten  Kammer
sich  zu  unterwerfen,  sie  bildeten  aber  nicht  die  zur  Beschlußfassung ­
  über  das  Steueibewilligungsr  echt  erforderliche  Zweidrittelmehrheit. ­
  Elf  Monate  später,  im  Dezember  1899,  erklärte  sich
zwar  auch  ein  Teil  der  Mitglieder  der  volkspaiteilichen  Fraktion
bereit,  der  Ersten  Kammer  die  elf  Monate  früher  verweigerte
Machterweiterung  zu  bewilligen,  wodurch  die  Annahme  der  Stcuergesetze
  gesichert  schien,  die  Regierung  ließ  sich  aber  auf  die  von
der  Volkspartei  gewünschte  Wtedcreinbringung  der  Gesetzentwürfe
im  alten  Landtag  nicht  ein  und  so  wurde  in  der  letzten  Legislaturperiode ­
  nichts  aus  der  Steuerreform.
            
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