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Stichwahlen siegreich und die Volkspartei wuchs zur stärksten
Pariei des Landtags an. Wenige Wochen nach dem Zusammentritt
des neugewählten Landtags brachte die Regierung vier
Gesetzentwürfe zur Aenderung des Staatssteuerwesens ein:
betreffend 1. die Einkommenssteuer; 2. die Kapitalst euer; 3. Abänderung
der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer; 4. die
Wandergewerbesteuer. Diese Vorlagen entsprachen den von den
Parteien bei den Wahlen erhobenen Forderungen durchaus nicht.
Zunächst beschränkten sie sich lediglich auf die Reform des
Staatssteuerwesens; ein Entwurf betreffend die Besteuerungsrechte
der Gemeinden und Amtskörperschaften wurde erst
einige Jahre später eingebracht, gelangte aber während der
Mandatsdauer des 1895 gewählten Landtags nicht mehr zur
Einzelberatung. Sodann aber war die von allen Parteien geforderte
Beseitigung der Pfaudschuldenbesteuerung nicht vorgesehen.
Das alte Ertragssteuersystem, mit dem die Besteuerung der Pfandschulden
untrennbar verbunden ist, sollte fortbestehen. Von der
Einführung einer Vermögenssteuer war nicht die Rede. Trotz
dieser großen Mängel ließ sich der Landtag auf die Beratung
der Entwürfe ein. Roch im Jahre 1895 fand eine umfängliche
Generaldebatte statt und bis zum Beginn des Jahres 1899 zogen
sich dann die Einzelberatuugen in beiden Häusern hin. Ausgenommen
das Gesetz betreffend die Wandergewerbesteuer, das
zustande kam, wanderte das Produkt der mehrjährigen Arbeit
schließlich im Januar 1899 in den Papierkorb, weil die Kammer
der Standesherren aus Gründen, die weiter unten zu erö-tein
sind, eine Erweiterung ihres verfassungsmäßigen Steuerbewilligungsrechtes
forderte und dem von der Zweiten Kammer beschlossenen
sehr mäßigen Steueitarif ihre Zustimmung verweigerte. Außer
der Sozialdemokratie und der Volkspartei waren alle Fraktionen
der Zweiten Kammer bereit, den Wünschen der Ersten Kammer
sich zu unterwerfen, sie bildeten aber nicht die zur Beschlußfassung
über das Steueibewilligungsr echt erforderliche Zweidrittelmehrheit.
Elf Monate später, im Dezember 1899, erklärte sich
zwar auch ein Teil der Mitglieder der volkspaiteilichen Fraktion
bereit, der Ersten Kammer die elf Monate früher verweigerte
Machterweiterung zu bewilligen, wodurch die Annahme der Stcuergesetze
gesichert schien, die Regierung ließ sich aber auf die von
der Volkspartei gewünschte Wtedcreinbringung der Gesetzentwürfe
im alten Landtag nicht ein und so wurde in der letzten Legislaturperiode
nichts aus der Steuerreform.