Full text : Die württembergische Steuerreform und die Sozialdemokratie

9

Ein  weiterer  Mangel  des  Ertragssteuersystems  liegt  darin,  daß
der  Steuersatz  nicht  mit  der  Höhe  des  Ertrags  progressiv  steigt,
sondern  proportional  bleibt.  Wenn  ein  Steuerpflichtiger  einen
Ertrag  von  E>0  000  Mk.  hat,  so  zahlt  er  genau  ebenso  nur
3,9  %  Staatsstener  wie  ein  anderer,  der  nur  einen  Ertrag  von
1000  Mk.  aufzuweisen  hat.  Diesen  Mangel  haben  die  bestehenden ­
  Ertragssteuern  übrigens  gemein  mit  der  Kapital-  und  Renten-,
Dienst-  und  Berufseinkommenssteuer.  Nur  die  Dienst-  und  Berufseinkommenssteuer ­
  ist  von  einem  Einkommen  von  3400  Mk.  abwärts
degressiv  gestaltet,  das  heißt  je  kleiner  das  Einkommen  wird,  um
so  kleiner  ist  der  Teil  desselben,  der  der  Besteuerung  unterworfen
wird.  Aber  diele  Degression  kommt  auch  den  allergrößten  Einkommen
zugute.  Im  übrigen  gilt  auch  für  diese  Steuer  ein  proportionaler
Steuersatz.  Der  Direktor  einer  Aktiengesellschaft  mit  einem  Gehalt
von  20000  oder  30000  Mk.  wird  genau  mit  demselben  Steuermaßstab ­
  getroffen  wie  seine  Werksührer  und  selbst  seine  Arbeiter.
Die  Ertragssteuern  sind  veraltet;  das  starre  Katastrierungssystem
  paßt  in  unsere  schnelllebende  Zeit  mit  ihrem  täglichen
Wechsel,  ihren  Veränderungen  nicht  mehr  hinein.  An  ihre  Stelle
hat  zu  treten  eine  allgemeine  progressive  Einkommenssteuer,  die
zugleich  die  Dunst-und  Berufseinkommenssteuer  erseht,  und  daneben
als  Ergänzungssteuer  eine  Vermögenssteuer.
Die  Steuerreformforderung  bei  den  Wahlen
1895  und  ihr  Erfolg.
Bei  den  Landtagswahlen  im  Jahre  1895  begegnete  man  in
den  Programmen  aller  Parteien  der  Forderung  der  Steuerreform.
Die  Sozialdemokratie  forderte  die  Deckung  aller  Staats-  und
Gemeindeausgaben,  soweit  die  aus  dem  Staatsvermögen  erzielten
Einnahmen  nicht  hinreichen,  durch  eine  stufen  weis  steigende
Einkommens-  und  Vermögenssteuer,  sowie  durch  eine
Erbschaftssteuer,  stufenweis  steigend  nach  dem  Umfang  des
Erbguts  und  nach  dem  Grade  der  Verwandtschaft.  Ein  sehr
einleuchtendes  Stenerprogramm,  das  sich  eine  große  Anhängerschaft ­
  erwerben  mußte,  wenn  nicht  die  bürgerlichen  Parteien  in
ihren  Wahlversprechungen  den  Wählern  auf  diesem  Gebiet  einige
Konzessiönchen  machten.  Hierzu  ent'chlossen  sie  sich.  So  kam  es,
daß  mit  Ausnahme  der  Deutschen  Partei,  die  sehr  zurückhaltend
zu  Werke  ging,  alle  Parteien  auffallend  radikale  Steuerreformforderungen ­
  erhoben.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.