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Die Generaldebatte im Juli 1901»
Am Schlüsse der ersten Tagung fand eine überstürzte Generaldebatte
über die Steuergesetzentwürfe statt. Daß die Parteien,
die im früheren Landtag schon der Ersten Kammer zu Willen
waren, am Entgegenkommen der Regierung den Standesherren
gegenüber keinen Anstoß nahmen, konnte nicht verwundern. Auffallen
aber mußte es, daß auch die Volkspaitei eine Haltung einnahm,
die mit ihrer früheren entschiedenen Zurückweisung jedes
standesherrlichen Machterweiterungsversuchs nicht übereinstimmte.
Es war kein klares Nein mehr, was der volksparteiliche Redner
in diesem Punkte sagte; er sprach von „gewissen legislatorischen
Eventualitäten", die in der Kommission besprochen werden sollten.
Das war das erste Zeichen des bevorstehenden Umfalls.
In dieser Generaldebatte hatte die sozialdemokratische Fraktion
Gelegenheit, ihren Standpunkt zur ganzen Steucrreforni darzulegen.
Ihr Redner führte aus:
Die dringend nötige Revision des Steuersystems müsse ausgehen
von dem Gesichtspunkt, daß jede Volksschicht nach Maßgabe ihrer
Leistungsfähigkeit zu den öffentlichen Lasten herangezogen werde.
Diesem Gesichtspunkt trügen aber die neuen Entwürfe schon darum
keine Rechnung, weil sie sich auf die Reform der direkten Steuern
beschränkten und die indirekten unberührt ließen. Der Redner
wies darauf hin, daß in dem damals laufenden Etatsjahr (1901)
die staatlichen Wirtschaftsabgaben (Umgeld und Malzsteuer) auf
11085000 Mk. veranschlagt waren. Im Jahre 1898 seien auf den
Kopf der Bevölkerung 8,67 Mk. indirekte Staats abgaben entfallen.
Dazu kämen an indirekten Reichs steuern 14,50 Mk. pro
Kopf und an indirekten Gemeindesteuern in denjenigen Gemeinden,
die das Recht hatten, Oktroi zu erheben, noch 4,47 Mk. Zusammen
ergebe das pro Kopf der Bevölkerung eine Belastung mit indirekten
Steuern von jährlich 27,64 Mk., oder pro sünfköpfige Familie
138,20 Mk. Es frage sich, ob es gerecht und menschlich sei, eine
Volksschicht, die kaum so viel Einkommen beziehe, daß die einfachsten
Bedürfnisse nur dürftig befriedigt werden können, mit einer solchen
Steuerbürde zu belasten. Man solle nicht vergessen, daß eine arme
Witwe, die 3, 4, 5 und mehr erwerbsunfähige Kinder erziehen und
unterhalten müsse, zu den indirekten Steuern genau so ihr Teil beizutragen
habe, wie der wohlbegüterte Kommerzienrat. Bei den indirekten
Steuern seien es die weniger Bemittelten, die eine wahrhaft
progressive Steuer aushalten, das heißt eine solche, die gerade
um so stärker wird, in demselben Verhältnis die Kräfte der Steuerpflichtigen
geringer sind. Leider aber ziehe die Regierung die indirekten
Steuern nicht in den Bereich ihrer Reformtätigkeit. Nicht
einmal das Umgeld vom Wein und Obstmost, der im Wirtshaus
getrunken wird, solle mit Einführung der Steuerreform beseitigt
werden, obgleich gegen diese Abgabe von der Bevölkerung des Landes
schon ein jahrzehntelanger Kampf geführt werde.