15
Mit der allgemeinen progressiven Einkommenssteuer sei die
Sozialdemokratie prinzipiell einverstanden, wenn sie auch zahlreiche
Verbesserungsvorschläge zu machen habe. Vor allem müsse die
Progression bei den Rieseneinkommen schärfer gesteigert werden;
4'ß °/o bei Einkommen von 100000 Mk. und darüber, wie die Regierung
vorschlage, sei ein viel zu niedriger Satz, zumal wenn man
berücksichtige, daß Würlteniberg mit seiner teuren Staatsverwaltung
im allgemeinen wesentlich höhere Steuern erheben müsse als andere
deutsche Bundesstaaten Der Bericht der Sleuerkommission des
vorigen Landtags stelle zudem fest, daß schon 1897 in einigen Gebietsteilen
des Deutschen Reiches die großen Einkommen viel schärfer
herangezogen wurden wie es in Württemberg geplant sei. In
Bremen betrug seit 1894 die Einkommenssteuer bei Einkommen mit
mehr als 10000 Mk, 5 %, dazu wurde noch eine Armensteuer von
s /io % und von den Kaufleuten eine Firmensteuer von !"/» °/o, bei
den größeren bis zu 2 % erhoben. Hamburg erhob 1894 eine Einkommenssteuer,
die samt Zuschlägen bei Einkommen von 85000 Mk.
6% betrug, bei Einkommen von 100000 Mk. 6,3 °/o erreichte; 1895
wurde der Satz von 6 °/o bis auf Einkommen von 50 000 Mk. ausgedehnt.
In Sachen des Budgetrechtes werde die Sozialdemokratie unter
keinen Umständen der Ersten Kammer entgegenkommen. Die Zweite
Kammer müsse bei der Steuerfestsetzung das Heft in der Hand behalten.
Der Zug der Zeit laufe nicht daraus hinaus, dem privilegierten
Adel noch weitere Vorrechte einzuräumen, sondern er fordere
eine Demokratisierung des ganzen Staatswesens.
Mit der Beibehaltung der alten Ertragssteuern seien die Sozialdemokraten
nicht einverstanden; die Ertragssteuern sollten sofort mit
Einführung der Einkommenssteuer verschwinden. Die Schuldzinsenbesteuerung
solle nach dem Entwurf bestehen bleiben. Das lehne die
Sostaldemokratie ab. Sie fordere die Einführung einer Vermögenssteuer
gleichzeitig mit der Einkommenssteuer;. Preußen sei genau so
verfahren und habe es nicht zu bereuen gehabt. Wenn der Ertrag,
der eine Vermögenssteuer liefere, nicht ausreiche, um den Ausfall
zu decken, der durch Abschaffung der Ertragssteuern entstehe, so sei
daneben die Erbschaftssteuer weiter auszugestalten. Die bestehende
Erbschaftssteuer lasse den normalen Fall der Erbschaft,
nämlich den Fall, wo das Besitztum vom Vater auf den Sohn übergeht,
steuerfrei, eine Deszendentensteuer bestehe in Württemberg nicht
und die Folge sei, daß die Erbschaftssteuer heute nur einen sehr
geringen Ertrag liefere. Fast in allen europäischen Staaten, namentlich
in Frankreich und England, beständen viel schärfere Erbschaftssteuern
wie in Württemberg. In Württemberg belaufe sich der
Ertrag der Erbschaftssteuer auf einige 30 Pf. pro Kopf und Jahr,
in Frankreich dagegen auf 5 Mk., in England auf 6 Mk. Sehr
entschieden trete Prof. Neumann in Tübingen für die Deszendentenbesteuerung
ein; er sei der Meinung, daß weder mit der Einkommensnoch
mit der Vermögenssteuer alle Kapitalanhäufungen getroffen
werden. Um diese unversteuerten Vermögen zur Besteuerung heranzuziehen,
sei die Erbschaftssteuer das geeignetste Mittel. Bei einer
sehr schonenden Veranlagung schätze Neumann den Ertrag einer
Reichserbschaftssteuer auf ca. 100 Mill. Mk. Das würde für
Württemberg etwa 4 Mill. Mk. ausmachen, womit im Vergleich