Full text : Die württembergische Steuerreform und die Sozialdemokratie

20

Vorfrage  entschieden  werden,  von  welcher  untersten  Einkommensgrenze
  an  Einkommenssteuer  erhoben,  mit  anderen  Worten:  wie
hoch  das  steuerfreie  Existenzminimum  bemessen  werden  soll.  Wie
oben  mitgeteilt,  läßt  die  gegenwärtige  Dienst-  und  Berufseinkommenssteuer ­
  Jahreseinkommen  von  350  Mk.  und  weniger  steuerfrei. ­
  Dieser  Betrag  ist  jedoch  viel  zu  gering.  Zwei  Gesichtspunkte ­
  sind  bei  Bemessung  des  steuerfreien  Existenzminimums
maßgebend,  ein  sozialer  mr>  ein  steuertechnischer.
In  sozialer  Hinsicht  muß  als  Grundsatz  festgehalten  werden,
daß  der  Staat  nicht  berechtigt  ist,  von  einem  Menschen,  der  bei
vielleicht  allerschwerster  Anstrengung  und  Gefährdung  seiner  Gesundheit ­
  und  seines  Lebens  nicht  soviel  erwirbt,  wie  er  zur  Befriedigung ­
  der  allereinfachsten  und  dringlichsten  Bedürfnisse  seiner
selbst  und  seiner  Familie  braucht,  Steuern  zu  fordern.  Die
allgemeine  Regel,  daß  jedes  Glied  des  Staatsganzen,  das  an
den  öffentlichen  Einrichtungen  teil  hat,  auch  seinen  Beitrag  zur
Erhaltung  und  zum  Ausbau  der  öffentlichen  Einrichtungen  leisten
müsse,  kann  nur  aufgestellt  werden  in  einem  Gemeinwesen,  das
so  organisiert  ist,  daß  jedem  Einzelnen  ein  Minimum  menschlicher
Genüsse,  das  zur  menschenwürdigen  Existenz  ausreicht,  garantiert
ist.  Davon  ist  in  der  heutigen  Wirtschaftsordnung,  die  den  Kamps
aller  gegen  alle  zum  obersten  Prinzip  erhoben  hat,  nicht  die  Rede.
Unzählige  Menschen,  die  die  gefahrvollsten,  die  anstrengendsten,
die  ekelerregendsten  Arbeiten  auf  sich  nehmen  und  so  der  menschlichen ­
  Gesellschaft  die  allergrößten  Dienste  leisten,  müssen  mit
einer  Entlohnung  fürlieb  nehmen,  die  sie  zu  qualvollen  Entbehrungen ­
  verurteilt.  Andere  haben  bereits  im  schweren  Dienst
für  die  Gesamtheit  ihre  Gesundheit  oder  ihre  geraden  Glieder  eingebüßt ­
  und  müssen  daher  als  Halb-  oder  Ganzinvaliden  mit  einem
kümmerlichen  Einkommen  sich  durchhungern.  Wer  in  solchem
Maße  durch  seiner  Hände  Arbeit  der  Erhaltung  und  Weiterentwicklung ­
  menschlicher  Kultur  Opfer  gebracht  hat,  ohne  dabei
auch  nur  der  allerbescheidensten  Lebensgenüsse  teilhaftig  zu  werden,
der  hat  seine  Pflicht  in  so  hohem  Grade  der  Gesellschaft  gegenüber ­
  erfüllt,  daß  diese  kein  Recht  hat,  noch  weitere  Opfer  von
ihm  zu  fordern.  Dieser  nur  zu  berechtigten  Anschauung  schlägt
aber  nanientlich  das  Systeni  der  Lebensmittelbesteuerung  ins
Gesicht.  Bei  Regelung  des  direkten  Steuerwesens  geben  sich
Regierungen  und  bürgerliche  Parteien  den  Anschein,  als  ob  sie
aus  Gerechtigkeit  die  ärmsten  Volksgenossen  steuerfrei  lassen
wollten,  bei  der  indirekten  Besteuerung  aber  werden  gerade  diesem
Volksteil  die  allerfurchtbarsten  Lasten  aufgebürdet.  Da  die  Aus ­
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.