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Stadt Stuttgart auf 2 l /% Mill. veranschlagt werden kann, so
geht ihr in diesem Falle ein Einkommenssteuerertrag von */2 Mill. Mk.
verloren, den sie für ihre wachsenden Kulturaufgaben sehr nötig
brauchen könnte.
Bei diesem fortgesetzten Zurückweichen gegenüber der Ersten
Kanimer schritt wiederum das Zentrum mit Siebenmeilenstiefeln
voran, was zu einem heftigen Zusammenstoß zwischen dem Redner
unserer Fraktion und dem Zenirumsführer Gröber führte, wobei
dieser die Wahrheit, die im ganzen Lande verbreitet werden
sollte, zu hören bekam: „Das Zentrum stärkt und festigt
die Position der Ersten Kammer, damit vernünftige
Fortschritte im Württembergischen Lande nicht zustande
kommen."
Die Standesherren stimmten schließlich der vom Zentrum
empfohlenen „mittleren Linie" zu. Für die beträchtliche Verschlechterung,
die das Gemeindesteuergesetz durch diese wiederholte
Unteriverfung der Volkskammer unter den Willen der
Standesherren erfahren hat, und die es wahrlich nicht mehr nötig
gehabt hätte, kann die Sozialdemokratie jegliche Verantwortung
ablehnen.
Arbeikergemeinden und Betriebsgemeinden.
Im Verlauf der Einzelberatung des Kommunalsteuergesetzes
lief eine Eingabe von 18 sogenannten Arbeitergemeinden, das
heißt Gemeinden, in denen ein großer Prozentsatz der Bewohner
außerhalb des Wohnorts beschäftigte Arbeiter sind, ein, die um
eine Regelung ihres steuerlichen Verhältnisses zu den Betriebsgcmeinden,
das heißt den Gemeinden, in denen die Arbeiter
hauptsächlich beschäftigt sind, ersuchten. Die Erste Kammer beschäftigte
sich zuerst mit dieser Frage und beschloß, einen neuen
Art. 33 a in das Gesetz aufzunehmen, der den Acbeitergemeinden
das Recht zusprach, von den Betriebsgemeinden einen Zuschuß zu
fordern, sofern in den ersteren Gemeinden infolge der Ansässigkeit
von in den Betriebsgemeinden beschäftigten Arbeitern eine erhebliche
Ueberbürdung der Steuerpflichtigen eintritt. Dieser Artikel
hatte den Nachteil, daß er zu allgemein gefaßt war und keine
festen Anhaltspunkte nach der Richtung enthielt, unter welchen
bestimmten Voraussetzungen und nach welchem Maßstab der
Zuschuß gefordert werden sollte. Aber dieser Nachteil hätte sich
beseitigen lassen. Der Minister des Innern machte in der Kommission
der Zweiten Kammer den akzeptablen Vorschlag, die
Geltendmachung eines Anspruchs der Arbeitergemeinden abhängig