Full text : Die württembergische Steuerreform und die Sozialdemokratie

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für  eine  selbständige  Frauensperson  die  Hälfte.  Nach  einer  im
Jahre  1895/96  veranstalteten  Erhebung  wurde  erhoben:
in  78  Gemeinden  keine  Wohnsteuer,
-  679  -  eine  -  von  weniger  als  2  Mk.
-  929  -  -  -  -  2—3  Mk.
-  191  -  -  -  -  3
-  34  -  -  -  -  4  -
Der  Gesamtertrag  der  Wohnsteuer  belief  sich  auf  1156  500  Mk.,
das  ist  100  000  Mk.  mehr  als  die  in  Frage  kommenden  Gemeinden
aus  der  Kapital-,  Dienst-  und  Berufseinkommenssteuer  bezogen.
Die  Wohnsteuer  ist  von  der  Sozialdemokratie  von  jeher  bekämpft ­
  worden.  Ihre  ungerechte  Wirkung  tritt  am  krassesten
hervor  in  dem  oft  angezogenen  Beispiel,  daß  die  Witwe  eines
Millionärs  in  Gemeinden  I.  Klasse  mit  2  Mk.,  ihr  Kutscher
oder  ihr  Hausknecht  dagegen  mit  4  Mk.  besteuert  wird.  Wirksam
wandte  sich  auch  der  jetzige  Stuttgarter  Oberbürgermeister  Gauß
in  einem  im  Jahre  1896  ausgearbeiteten  eingehenden  Gutachten
über  die  Steuerreform  gegen  die  Wohnsteuer,  indem  er  unter
anderem  ausführte:
„Das  schwerste  Bedenken  gegen  die  derzeitige  Wohnsteuer  besteht
darin,  daß  sie  die  mindestbemittelten  Volksklassen  zu  schwer  und
ungerecht  belastet  und  daher  in  weiten  Kreisen  Unzufriedenheit
erregt.  Wenn  eine  Witwe  mit  Waschen  und  Putzen  einige  hundert
Mark  verdient  und  mit  zwei  Töchtern,  die  als  Näherinnen  ihr  Brot
suchen,  zusammenlebt,  so  bezahlt  diese  Familie,  die  insgesamt  vielleicht ­
  1200  Mk.  zu  verzehren  hat  (??),  6  Mk.  Wohnsteuer,  kommt
noch  ein  Sohn  hinzu,  der  als  Handwerksgehilfe  etwas  erwirbt,
10  Mk.  Hält  man  nun  daneben,  daß  eine  von  ihren  Renten  lebende
reiche  Witwe  ebenfalls  mit  einem  erwachsenen  Sohn,  der  nichts
erwirbt,  weil  er  überhaupt  keinen  Beruf  auszuüben  nötig  hat,
und  mit  zwei  erwachsenen  Töchtern  für  sich  und  ihre  ganze  Familie
2  Mk.  bezahlt,  so  ist  das  eine  in  die  Augen  springende  und  der
Bevölkerung  nicht  verständliche  Ungleichheit.  Die  Wohnsteuer
belastet  den  Minderbemittelten  verhältnismäßig  viel
mehr  als  den  Bemittelten  und  diesen  um  so  weniger,  je
vermögender  er  ist."
Der  Stuttgarter  Gemeinderat  sprach  sich  in  seiner  Sitzung
vom  6.  November  1896  in  der  Erörterung  dieses  Gutachtens
für  die  Beseitigung  dieser  Wohnsteuer  aus.  Auch  die  Zweite
Kammer  hat  sich  1897  mit  Mehrheit  dahin  entschieden,  „daß
mit  dem  Inkrafttreten  des  stattlichen  Einkommenssteuergesetzes
die^  bestehende  Wohnsteuer  unter  vollständiger  Wahrung  der  gemeindebürgerlichen
  Rechte  abgeschafft,  oder,  soweit  besondere
finanzielle  Verhältnisse  das  nicht  zulassen,  ermäßigt  werde".
Da  die  Regierung  aber  für  Wünsche  und  Beschwerden  der  unteren
Volksklassen  kein  Ohr  hat,  so  war  im  neuen  Gemeindesteuergesetz
            
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