Full text : Die württembergische Steuerreform und die Sozialdemokratie

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einzigen  Falle  erhoben.  Vieles  von  dem,  was  sie  forderte,  ist  in
anderen  Staaten  bereits  Gesetz.  Hätte  die  Mehrheit  ihren  Anträgen ­
  stattgegeben,  so  könnte  sie  dem  Inkrafttreten  der  neuen
Stenergesetze  mit  gutem  Gewissen  entgegensehen.  Wie  aber  die
Dinge  jetzt  liegen,  wird's  den  Anhängern  dieser  Steuerreform
schon  angst  und  bange,  noch  ehe  diese  in  Wirkung  getreten  ist.
Sie  sehen  es  allmählich  kommen,  daß  die  breiten  Volksschichten
von  dieser  „Reform"  nicht  befriedigt  sein  werden.  Das  gröbste
Unrecht  besteht  fort:  die  indirekten  Steuern.  Die  staatlichen
indirekten  Steuern  blieben  ganz  unberührt,  insbesondere  von  der
Beseitigung  des  Umgeldes  war  nicht  die  Rede,  und  die  indirekten
Gemeindesteuern  wurden  statt  beseitigt  vermehrt.  Der  fast  erdrückenden ­
  Ueberbürdung  der  untersten  Volksschichten  durch  indirekte
Steuern  wurde  bei  Bemessung  des  steuerfreien  Existenzminimums
nicht  Rechnung  getragen.  Die  Wohnsteuer  wird  beibehalten.  Die
Warenhaussteuer,  die  auf  einem  sehr  verwerflichen  Prinzip  beruht,
ist  neu  eingeführt;  die  Hoffnungen  der  Mittelstandsretter  wird
sie  nicht  erfüllen.  Die  vielfach  überschuldeten  kleinen  Landwirte
werden  die  Schuldenbesteuerung  nicht  los,  obgleich  sie  ihr  Teil
Einkommenssteuer  mitzutragen  haben.  Die  Gewerbetreibenden,  die
gleichfalls  ihre  Einkommenssteuer  aufgebürdet  bekommen,  werden
nach  wie  vor  über  willkürliche  Einschätzung  zu  klagen  haben.  Die
Abzüge  am  Grund-  und  am  Gewerbekataster  werden  vielfach  den
großen  Steuerpflichtigen  auf  Kosten  der  Kleinen  zugute  kommen.
Die  Gebäudesteuer  behält  ihre  Mängel.  Die  Vermögenssteuer
fehlt.  Den  Gemeinden  werden  die  Einnahmen  nicht  zufließen,
die  sie  brauchen.  Halbheit  und  Schematismus  kennzeichnen  das
ganze  Werk,  die  einstitige  Hintansetzung  der  Interessen  der  besitzlosen
Klassen  drückte  ihm  den  Stempel  der  Klassengesetzzebung  auf.  Die
Sozialdemokratie  mußte  die  Verantwortung  für  dieses  Machwerk
ablehnen,  was  sie  durch  ihre  verneinende  Schlußabstimmung  über
das  Einkommenssteuergesetz  und  das  Gemeindesteuergesetz  deutlich
zum  Ausdruck  gebracht  hat.  Wer  ihr  ihres  „Nein"  halber  den
Vorwurf  macht,  sie  verfolge  die  Taktik  „Alles  oder  nichts"  und
betreibe  eine  „unfruchtbare  Negationspolitik",  der  schlägt  der  Tatsache ­
  ins  Gesicht,  daß  die  sozialdemokratischen  Abgeordneten  durch
zahllose  Anträge  und  Anregungen  positiv  zu  arbeiten  und  die
Gesetze  zu  verbessern  versucht  haben.  Daß  diese  Versuche  fast
ausnahmslos  unfruchtbar  bliebm,  liegt  nicht  an  den  Sozialdemokraten, ­
  sondern  an  ihren  Gegnern,  die  eine  durchgreifende
und  gerechte  Reform  nicht  wollten,  weil  bei  einer  solchen  die  von
ihnen  gehüteten  Interessen  der  besitzenden  Klasse  nicht  weitgehende
            
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