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nicht auszumerzen waren, konnte man sich in diesem Punkte die
Mühe sparen, Aenderungen zu beantragen.
Unglückliche Slruererstndrr.
Einen verdienten Reinfall hat die Regierung erlitten mit der
im Gemeindesteuereutmurf vorgeschlagenen Lustbarkeitssteuer.
Der Entwurf ging davon aus, daß „die Beteiligung an Lustbarkeiten
auf eine gewisse Sleuerkraft schließen lasse, welche insbesondere
bei jungen Leuten durch sonstige Steuern nicht genügend
erfaßt werden kann". Mit anderen Worten: wenn ein armer
Teufel noch eine Gesangs- oder Musikaufführung oder die Hochzeit
eines Freundes oder gar eine Tanzunterhaltung besuchen kann,
so ist das ein Beweis, baß er vom Steuererheber immer noch
nicht genug geschröpft ist. Nach der Interpretation des Referenten
Röder sollten unter die Lustbarkeitssteuer fallen Theatervorstellungen,
Musikaufsührungen, Gesangs- und deklamatorische Vorträge, Schaustellungen
aller Art, Glücksspiele, Tanzunterhaltungen. Da in
Württemberg die Hochzeiten durchweg in öffentlichen Lokalen gefeiert
werden, würden auch sie betroffen worden sein. Dagegen
würden Orgien, die Studenten in ihren Korpshäusern halten,
private Soireen in den Sälen der Herrschaflsschlösser und Villen
steuerfrei geblieben sein, ebenso patriotische Festlichkeiten, so daß
die Lustbarkeit?steuer den ausgesprochenen Charakter einer Klassensteuer
an sich getragen haben würde. Das war vom sozialdemokratischen
Redner schon in der Generaldebatte gesagt worden.
In der Kommission war daher ein sozialdemokratischer Antrag
auf Verwerfung dieser Steuer zu erwarten. Dem kam der
Frhr. v. Ow zuvor, er beantragte Ablehnung der Lustbarkeitssteuer.
Von sozialdemokratischer Seite wurde der Antrag kräftig
unterstützt. Wenn man der Steuerreform, so wurde ausgeführt,
zu all ihren großen Fehlern auch noch den Stempel der Gehässigkeit
hätte ausdrücken wollen, so hätte sich ein geeigneterer
Vorschlag wie die Lustbarkeitssteuer nicht finden lasten, denn diese
Steuer erzeuge in den Massen das Gefühl, daß die Regierung
ihnen nicht einmal mehr ein Vergnügen gönne. Der Antrag auf
Ablehnung wurde in der Kommission gegen die Stimme des
deutschparteilichen Referenten angenommen und im Plenum wurde
die Lustbarkeilssteuer sang- und klanglos begraben.
Dieser Mißerfolg der Regierung hielt den inzivischen verstorbenen
Zentrumsmann Egger nicht ab, die Einführung einer
anderen Steuer, die halb Sports-, halb Verkehrssteuer geworden
sein würde, zu beantragen: einer Fahrradsteuer. Dieser An