Full text : Die württembergische Steuerreform und die Sozialdemokratie

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nicht  auszumerzen  waren,  konnte  man  sich  in  diesem  Punkte  die
Mühe  sparen,  Aenderungen  zu  beantragen.
Unglückliche  Slruererstndrr.
Einen  verdienten  Reinfall  hat  die  Regierung  erlitten  mit  der
im  Gemeindesteuereutmurf  vorgeschlagenen  Lustbarkeitssteuer.
Der  Entwurf  ging  davon  aus,  daß  „die  Beteiligung  an  Lustbarkeiten ­
  auf  eine  gewisse  Sleuerkraft  schließen  lasse,  welche  insbesondere ­
  bei  jungen  Leuten  durch  sonstige  Steuern  nicht  genügend
erfaßt  werden  kann".  Mit  anderen  Worten:  wenn  ein  armer
Teufel  noch  eine  Gesangs-  oder  Musikaufführung  oder  die  Hochzeit
eines  Freundes  oder  gar  eine  Tanzunterhaltung  besuchen  kann,
so  ist  das  ein  Beweis,  baß  er  vom  Steuererheber  immer  noch
nicht  genug  geschröpft  ist.  Nach  der  Interpretation  des  Referenten
Röder  sollten  unter  die  Lustbarkeitssteuer  fallen  Theatervorstellungen,
Musikaufsührungen,  Gesangs-  und  deklamatorische  Vorträge,  Schaustellungen ­
  aller  Art,  Glücksspiele,  Tanzunterhaltungen.  Da  in
Württemberg  die  Hochzeiten  durchweg  in  öffentlichen  Lokalen  gefeiert ­
  werden,  würden  auch  sie  betroffen  worden  sein.  Dagegen
würden  Orgien,  die  Studenten  in  ihren  Korpshäusern  halten,
private  Soireen  in  den  Sälen  der  Herrschaflsschlösser  und  Villen
steuerfrei  geblieben  sein,  ebenso  patriotische  Festlichkeiten,  so  daß
die  Lustbarkeit?steuer  den  ausgesprochenen  Charakter  einer  Klassensteuer ­
  an  sich  getragen  haben  würde.  Das  war  vom  sozialdemokratischen ­
  Redner  schon  in  der  Generaldebatte  gesagt  worden.
In  der  Kommission  war  daher  ein  sozialdemokratischer  Antrag
auf  Verwerfung  dieser  Steuer  zu  erwarten.  Dem  kam  der
Frhr.  v.  Ow  zuvor,  er  beantragte  Ablehnung  der  Lustbarkeitssteuer. ­
  Von  sozialdemokratischer  Seite  wurde  der  Antrag  kräftig
unterstützt.  Wenn  man  der  Steuerreform,  so  wurde  ausgeführt,
zu  all  ihren  großen  Fehlern  auch  noch  den  Stempel  der  Gehässigkeit ­
  hätte  ausdrücken  wollen,  so  hätte  sich  ein  geeigneterer
Vorschlag  wie  die  Lustbarkeitssteuer  nicht  finden  lasten,  denn  diese
Steuer  erzeuge  in  den  Massen  das  Gefühl,  daß  die  Regierung
ihnen  nicht  einmal  mehr  ein  Vergnügen  gönne.  Der  Antrag  auf
Ablehnung  wurde  in  der  Kommission  gegen  die  Stimme  des
deutschparteilichen  Referenten  angenommen  und  im  Plenum  wurde
die  Lustbarkeilssteuer  sang-  und  klanglos  begraben.
Dieser  Mißerfolg  der  Regierung  hielt  den  inzivischen  verstorbenen ­
  Zentrumsmann  Egger  nicht  ab,  die  Einführung  einer
anderen  Steuer,  die  halb  Sports-,  halb  Verkehrssteuer  geworden
sein  würde,  zu  beantragen:  einer  Fahrradsteuer.  Dieser  An ­
            
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