pfund Venedigs wird weiter nachgewiesen, dass es 288 Gramm
schwer gewesen ist; von diesem ist aber bekannt, dass es
folgeudermassen eingeteilt war: 1 Pfund =8 Unzen = 32 Quarti
— 192 Denari = 1152 Caratti = 4608 Grani. Dass jenes serbische
Handelspfund mit seiner groben Einteilung von 12 Unzen
und 288 Axageu für Prägungszwecke unbrauchbar war und
auch als Münzpfund nicht gebraucht wurde, ist ganz wahrscheinlich;
es scheint nur als Handelspfund im gewöhnlichen
Verkehr verwendet worden zu sein, während für Prägungszwecke
jedenfalls das eben erwähnte Münzpfund Venedigs gebraucht
wurde. 1 ) Wenn auch letztere Behauptung mit keiner
geschriebenen Stelle zu bekräftigen ist, hat sie doch ihre Berechtigung,
wenn man bedenkt, dass fast der gesamte serbische
Handelsverkehr nach den unter venetianischer Oberhoheit
stehenden Küstenstädten Dalmatiens gerichtet war. Die bedeutendste
dieser Städte, die Republik Ragusa, die mit Serbien
in engsten Handelsverbindungen gestanden hat, fing mit eigener
Münzprägung erst um das Jahr 1326 an * 2 3 ); bis zu dieser Zeit
befriedigte sie ihren Geldbedarf mit den schon allgemein verbreiteten
venetianischen Groschen, welche auf diese Weise
nach Serbien gelangten. Als dann die serbischen Könige ihre
eigenen Münzen zu schlagen angefangen haben, suchten sie
diese mit den im Handel schon gebrauchten Groschen von
Venedig übereinstimmend zu prägen. Die ältesten serbischen
Dinare weisen auch ihrer Form und ihrem Gewichte nach
eine grosse Ähnlichkeit mit den venetianischen Silbermünzen
auf, so dass die Meinung gestattet ist,, dass beide nach demselben
Münzfusse geprägt worden sind und sonach das Münzpfund
Venedigs auch in Serbien im Gebrauch war. 3 )
Es wurde bereits bemerkt, dass zu Anfang des XIII. Jahrhunderts
aus einem Pfund 12 Perper, also 144 Dinarstücke
geprägt wurden, während in der Folgezeit sich die Zahl der
Perper, welche aus einem Pfund geprägt wurde, stets ver-')
Mijatovie, Financije, Glasnik XXXVII. S. 210.
2 ) Ljubie, Rad. jugoslav. Akademije XV.
3 ) Mijatovie, Financije, Glasnik XXXVII, 213—225.