sich bildeten, ersieht man aus folgender Stelle, welche derselben
Verordnung des Fürsten Alexander Karageorgevic entnommen
ist: „Nachdem das Gold seinem Werte nach auf
dem Markte zu sinken angefangen hat, wird es wieder in
grösseren Mengen den Verwaltungskassen Zuströmen; die Folge
wird sein, dass die Kassen das Gold mit Verlust werden verausgaben
müssen, namentlich in den Fällen, wo die Behörden
bei Lieferungsverträgen die Preise in Silbergulden abgeschlossen
haben und infolgedessen, da die Kassen nicht genügend Silber
bekommen, gezwungen sein werden, ihre Auszahlungen entweder
mit Dukaten zu leisten oder sich mittelst dieser Silber
anzuschaffen, wobei die eine und die andere Art für die
Staatskasse gleich nachteilig ist.“
Die Geldtarife, welche im Laufe der Zeit erlassen worden
sind, lassen die grosse Zahl von Münzsorten ersehen, welche
in Serbien im Umlaufe waren. Der letzte, auf Grundlage
der Piasterrechnung erlassene Geldtarif ist derjenige vom
1. April 1866, in welchem die Preise von 8 Goldmünzen und
39 Silbermünzen in Steuerpiastern festgesetzt erscheinen,
während die Marktkurse derselben nachträglich im Wege
einer ministeriellen Verordnung vom 14. April desselben
Jahres festgesetzt und verlautbart wurden. Die Goldmünzen
erscheinen daselbst wie folgt notiert: x )
Steuer-Markt-Piaster
1 österr. Dukaten
28.—
60.—
1 „ „ durchlöchert
27.—
59.—
1 türk. Goldstück, Medjidie, von
100 Piastern
54 —
116.—
1 franz. Goldstück von 20 frs.
47.20
101.—
1 russ. „ „ 5 B,.
47.20
101.—
1 engl. Sovereign
59.—
126.—
1 österr. Kronenstück, ganzes
81.—
172.—
1 „ ,, halbes
41.20
86.—
*) Zbornik Zakona (Gesetzes - Sammlungen), B. 20, S. 43—45.