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Steuer-Markt-Piaster
Von den Silbermünzen z. B.
1
Taler, ganzer
12.—
25.20
1
„ halber
6.—
12.30
1
Zwanziger (20 Kreuzer)
2—
4.10
1
10-Kreuzerstück
1.—
2.05
1
5- n
0.20
1.—
1
Taler, ganzer, durchlöchert
11.30
24.—
1
„ halber, „
5.35
12.—
1
Zwanziger, ganzer ,,
1.36
4.—
1
„ halber „
0.36
2.
Sodann:
1
franz. Taler von 5 frs.
11.35
25.—
1
Taler von 3 fl.
17.04
36.—
1
„ „ l 1 /* A.
8.22
18.—
1
,, „ 5 Drachmen
10.—
22.—
1
Frank
2.15
5.—
1
Gulden
5.28
12.—
1
1 l i -Gulden
1.17
3.—
1
Rubel, ■ ganzer
9.12
20.—
1
„ halber
4.26
10.—
1
„ viertel (25 Kopjejken)
2.13
5.—
1
,. fünftel (20 ,, )
1.34
4.—
1
„ dreiviertel
6.39
15.—
Mit dem Inkrafttreten dieses Tarifs wurde der Tarif vom
31. April 1855 und dessen Ergänzungen ausser Geltung gesetzt.
Wenn auch in den Geldtarifen die Preise, der kaiserlichen
Münzen nicht willkürlich, sondern unter Rücksichtnahme auf
ihren Marktkurs bemessen wurden, so übten andrerseits doch
auch die Geldtarife Einfluss auf die Gestaltung der Kurse im
Handelsverkehr. Der Geldtarif wendet sich auch hie und da
gegen die eine oder andere Münze, dieselben im Werte herabsetzend,
mit dem ausgesprochenen Zwecke dadurch auch ihren
Kurs auf dem Markte zu beeinflussen. Eine Ergänzung des