Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. 17
kreditierte Kapital, das unter Umständen ja heutzutage bei der enormen
Expansion der Kreditorganisation vielfach von außerhalb stammt, beim
Schuldner fassen und zu den Gemeindekosten heranziehen. Es gibt
Orte, beispielsweise rasch emporgeblühte und in Mode gekommene
Kurplätze, wo die Gebäude, namentlich die Hotels, bis unters Dach
mit Hypotheken überlastet sind, und wo die Darlehensgeber, für die
ersten Hypotheken die großen Hypothekenbanken, für die Realschulden
an zweiter und dritter Stelle Privatkapitalisten, zwar nicht recht
lich, aber ökonomisch betrachtet, nichts anderes als Miteigentümer,
bei übertriebenen Taxen, spekulativer Wertsteigerung und entsprechend
hoher Verschuldung sogar die hauptsächlichsten Interessenten derjenigen
Ertragsquellen sind, denen die lokalen Aufwendungen der Kommune
vorwiegend zugute kommen. Es ist wohl begreiflich, daß man sucht, sich
mit der Steuerforderung an den Schuldner, den man immer packen kann,
zu halten, auch für denjenigen Wertbestandteil, der ihm gar nicht gehört.
An den Gläubiger, der auswärts sitzt und boatrrs p>ossick6N8 ist, kann
man eben nicht heran. Wir haben in Oberhessen ein Schulbeispiel der
Art. Es ist das bekannte Bad Nauheim. Glücklicherweise sind die
dortigen, fast amerikanischen Verhältnisse nicht typisch, sonst könnte einem
angst und bange werdend Wo anders ist der Grund- und Häuserbesitz
nicht annähernd so überwertet und durch Hypotheken ausgehöhlt, wie
dort, und es dürfte doch wohl nicht angängig sein, das Verbot des
Schuldenabzugs immer wieder damit zu begründen, daß ohne eine
solche Einrichtung die eine Kommune Nauheim eine rationelle Steuer
politik nicht treiben könne. Das Land heißt doch nicht Hessen Nauheim,
sondern Hessen-Darmstadt! Ich bestreite übrigens, daß es selbst in Nau-
heim nicht mit einem gewissen Schuldenabzug auch ginge. Der Ausfall
an Grundvermögenssteuer mußte eben anderweitig gedeckt werden. Die
verständigste Durchführung des Prinzips von Leistung und Gegen
leistung ist immer noch die Präzipualbestenerung. Nach ihr müßten
die Grundbesitzer Zug um Zug für die Kosten, die sie der Gemeinde
verursachen in der Form von Straßenbeiträgen, Beiträgen zu Ent
wässerungsanlagen, für Wasserleitungen und bergt, herangezogen
werden. Man kann auch vielleicht die Gas-, Wasser- und Elektrizitäts-
werke mehr als bisher privatwirtschaftlich betreiben, man soll die
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