Full text : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

Diese  für  alle  Betriebe  des  gewerblichen  Lebens  ganz
natürliche  Entwicklung  mußte  auch  im  Braugewerbe  Platz
greifen.  Mit  der  Größe  der  Betriebe  entwickelte  sich  ihre  technische ­
  Einrichtung.  Letztere  konnte  nun  aber  nicht  sofort  in  allen
ihren  Teilen  für  groß  und  klein  ausgeglichen  werden,  wie  dies
bei  den  oben  beschriebenen  Einrichtungen  möglich  ist.  Es  kam
die  Eismaschine,  richtiger  die  Kaltluftmaschine.  Sie  allein  ermöglicht ­
  vollkommen  gleichmäßige  Temperatur  für  Gär-  und
Lagerbierkeller,  damit  geregelte  Gärung  auf  Bottich  und  Faß,
damit  wesentliche  Verbesserung  des  Bieres,  erst  damit  volle
Versendbarkeit  gesunder,  alkoholarmer  Biere.
Diese  Einrichtung  und  ihr  Betrieb  ist  nun  aber  teuer,  und  vermindern ­
  deren  Kosten  sich  nicht,  imVerhältnis  zu  ihrem  geringeren
Ausstoß,  für  die  Kleinbrauerei.  Hierin  liegtdie  Entscheidung.  Hat
z.  B.  eine  Brauerei  mit  einem  Ausstoß  von  30  000  hl  vielleicht
Unkosten  von  1  Mk.  fürs  Hektoliter  durch  die  Anlage,  so  verteuert ­
  sich  das  nach  unten  um  das  Doppelte,  um  das  Dreifache ­
  und  mehr  fürs  Hektoliter.  Für  den  wirklichen  Kleinbetrieb ­
  ist  die  Eismaschine  gänzlich  ausgeschlossen.  Durch  die
Kaltlustmaschine  wurde  nun  aber  einer  der  bedeutendsten
Fortschritte  gegeben,  den  die  Brauerei  seit  ihrem  Bestehen
erreicht  hat.  Dadurch  entstand  der  Kleinbrauerei  eine  Gegnerschaft, ­
  die  sic  vergebens  ganz  zu  überwinden  sucht.  Es  gibt
ja  auch  da  noch  Hilfsmittel.  Die  Kühlung  durch  Natureis
kann  zwar  nicht  ausgleichen,  aber  doch  Besserung  bringen.
Näher  auf  den  Gegenstand  einzugehen  verbietet  der  hier  zur
Verfügung  stehende  Raum.  Wollte  man  deshalb  dem  Kleinbetrieb ­
  durch  staatliche  Maßnahmen  wirklich  helfen,  so  würde
dies  der  Aufforderung  gleichkommen,  auf  Benutzung  der
besten  Einrichtung,  Ivelche  die  Brauerei  besitzt,  zu  verzichten,
damit  aber  auch  auf  Herstellung  besserer  Biere.  Kann  man  das
im  allgemeinen  Interesse?  Zur  Brauerei  gehört  doch  auch
der  Biertrinker.  Hierdurch  tritt  die  gebotene  Rücksichtnahme
ein,  von  der  wir  oben  sprachen.  Das  Heil  der  Kleinbrauerei
liegt  nicht  in  hoher  Staffelung,  es  liegt  —  und  zwar  ganz
allein  —  in  der  Verbesserung  ihrer  Anlagen.  Noch  vor
kurzem  wurde  den  Herren  der  Regierung  vorgetragen:  Die
Staffelung  dürfe  nicht  zur  Prämie  werden  für  unvollkommene
Betriebseinrichtungen.  Würden  hierdurch  sogar  derartige
unvollkommen  eingerichtete  Betriebe  neu  ins  Leben  gerufen,
so  würde  ihnen  von  vornherein  alle  Existenzberechtigung
fehlen.  Die.  Mittelstandspolitik  dürfe  nicht  dazu  führen,
Leistungsfähiges  zu  verbieten,  um  Unvollkommenes  an  die
Stelle  zu  setzen.  Hier  sollte  vor  allen  Dingen  doch  auch  das
Publikum  berücksichtigt  werden.
Unsere  Aufgabe  soll  es  sein,  den  Kleinbetrieb  zu  schützen.
Wollen  wir  dies,  dürfen  wir  ihn  nicht  auf  einen  falschen
            
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