Full text : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Weg  führen,  und  deshalb  mußte  diese  Auseinandersetzung  erfolgen. ­
  Bei  den  Kleinbetrieben  gibt  es  ja  auch  noch  tausend
Unterschiede,  bedingt  durch  die  verschiedenartigen  Anlagen,
durch  die  örtlichen  Verhältnisse  usw.  usw.  Es  muß  deshalb
besonders  festgestellt  werden,  daß  auch  eine  große  Anzahl  von
Kleinbetrieben  ihre  volle  Berechtigung  hat.  Sie  soll  und  wird
sie  auch  behalten,  wenn  sie  fortlaufend  bemüht  ist,  ihre  Einrichtungen ­
  entsprechend  zu  vervollkommnen.  Wir  finden
hier  bei  uns  im  Werratal  noch  vielfach  Brauerei  und
Gastwirtschaftsbetrieb  vereint.  Dem  Besitzer  fällt  der  Gewinn ­
  des  Brauers  und  des  Gastwirts  zu.  Hierdurch  läßt
sich  vieles  erreichen.  Andererseits  hat  das  Bier  nicht  den
Versand  zu  überstehen,  es  wird  im  Haus  verbraucht,  das
ändert  die  Dinge  ganz  wesentlich.  Alle  solchen  Betriebe  wollen
und  können  wir  erhalten.  Der  zu  gebende  Schutz  liegt  nur
aber  nicht  in  der  vorgeschlagenen  Staffelung,  ganz  im  Gegenteil, ­
  diese  Staffelung  bringt  nur  rascheren  Niedergang:  die  Kleinbrauerei ­
  kann  die  höheren  Sätze  nicht  tragen,  der  Großbetrieb
—  haben  wir  ihn  nicht  im  Herzogtum,  so  liegt  er  doch  hart  an
der  Grenze  —  wird  die  Staffelung  durch  erhöhten  Umsatz  auszugleichen ­
  suchen  und  bald  in  tödlicher  Konkurrenz  mit  der
Kleinbrauerei  stehen.  Dann  werden  die  Süddeutschen  sagen
können:  laut  comme  cliez  nous.
Wirklicher  Schutz  des  Staates  kann  nur  darin  bestehen,
daß  er  von  weiterer  Belastung  der  Kleinbrauerei  absteht.
Und  der  Schutz  des  Brauers  muß  darin  bestehen,  daß  ein
jeder  sich  ernstlich  bemüht,  mit  der  Zeit  und  ihren  Verbesserungen ­
  möglichst  gleichen  Schritt  zu  halten.  Hieraus
folgt  nun  aber  auch  für  den  Staat,  eine  entsprechende
Schonung  für  den  Großbetrieb  eintreten  zu  lassen.  Eine
größere  Spannung  der  Staffelsteuer  wird  eine  Prämie  für
den  unvollkommenen  Betrieb,  sie  vernichtet  Lebensfähiges,
uin  Unvollkommenes  an  die  Stelle  zu  setzen,  sie  vermindert
die  Güte  des  Bieres,  und  fördert  den  Alkoholverbrauch  durch
minderwertige,  alkoholreichere  Biere.  Es  ist  somit  festzustellen:
1.  Wird  die  Kleinbrauerei  mehr  belastet,  so  ist  sie  dem
Untergang  zugeführt.
2.  Wird  die  Großbrauerei  allein  belastet,  so  wird  ihr  die
Rente  genommen  und  wird  die  Qualität  des  Bieres  durch
ungerechtfertigtes  Vorschieben  der  Kleinbrauereien  in  noch  garnicht ­
  übersehbarer  Weise  herabgedrückt.
Fragen  wir  endlich:
Ist  jede  Staffelung  zu  vermeiden?  Das  ist  nicht
nötig.  Die  Großbrauerei  hat  sich  für  eine  Spannung
von  1  Mk.  ausgesprochen.  Darüber  läßt  sich  reden.  Wer  ist
dabei  zu  schonen?  Offenbar  nur  der  kleinere  und  mittlere
Betrieb.  Wie  soll  sich  die  Staffelung  gliedern?  Das  könnte
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