Full text : Preußisches Landbuch

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Kloster  beata«  Mariae  Magdalena«  zu  Magdeburg,
ursprünglich  ein  katholisches  Kloster  für  den  Orden  der  Büßerinnen,
jetzt  eine  cvang.  milde  Stiftung  zur  Versorgung  unbemittelter  gebildeter
Jungfrauen  aus  der  Stadt  Magdeburg.  Die  Bedingungen  der  Aufnahme
sind:  Ortsangehörigkeit,  evang.  Konfession,  untadelhafter  Lebenswandel,
ein  höherer  Grad  von  Bildung,  ein  Alter  von  wenigstens  20  Jahren
und  Besitz  eines  geringeren  eigenen  Einkommens  als  80  Thl?.  jährlich.
Jungfrauen,  welche  sich  durch  Unterricht  der  Jugend,  durch  Leistungen
in  der  Armen-  und  Krankenpflege,  durch  aufopfernde  Hingebung  gegen
hülflose  Mitglieder  ihrer  Familie  oder  sonst  ausgezeichnet,  oder  deren
Angehörige  sich  besondere  Verdienste  uni  die  Stadt  und  die  Einwohnerschaft ­
  erworben  haben,  sind  vorzugsweise  zur  Theilnahme  an  der  Stiftung ­
  und  zur  Beförderung  in  die  höheren  Präbeuden  berufen.  Die
Auswahl  der  aufzunehmenden  Präbendatinnen  steht  dem  Vorstände  zu;
demnächst  unterliegen  die  Wahlen  der  Bestätigung  des  Magistrats.
Die  regierenden  Königinnen  von  Preußen  üben  nach  altem  Herkommen
bei  eintretendem  Thronwechsel  das  Recht  der  ersten  Bitte  (jus  primaran, ­
  precum)  aus,  dergestalt,  daß  sie  die  erste  nach  der  Thronbesteigung
erledigte  Ober-Präbend'atenstclle  besetzen.  —Die  Verwaltung  steht  unter
Oberaufsicht  des  Magistrats.  Nur  8  Ober-Präbendatinnen  hatten  Ende
1858  noch  freie  Wohnung  im  Kloster,  alle  übrigen  Bewohnerinnen
zahlten  Miethe,  welche  die  Hälfte  der  in  Privathäuscrn  zu  zahlenden
Miethe  nicht  erreicht.  Dotirt  sind  die  Präbenden  mit  123—36  Thlr.,
und  es  werden  im  Ganzen  7  —  8000  Thlr.  verabreicht.  Seit  1851
besteht  auch  eine  mit  120  Thlr.  dotirte  „Elisabeth-Präbende"  für  ununbemittelte
  Töchter  solcher  Einwohner  des  Orts,  welche  sich  um  die
Stadt  und  den  Staat  besonders  verdient  gemacht  haben.  Die  Anstalt ­
  besitzt  ein  Vermögen  von  224,425  Thlr.,  darunter  47,000  Thlr.
in  Kapitalien;  sie  hat  einen  Fonds  von  jährlich  200  Thlr.  zu  Unterstützungen ­
  für  besonders  bedürftige  Präbendatinnen  und  andere  Jungfrauen ­
  des  Orts;  30  Thlr.  zu  einem  Universitäts-Stipendium  für  Studirende
  aus  der  Stadt  rc.
Kloster  (Hospital)  Şt.  Gertraud  zu  Magdeburg,
eine  seit  Jahrhunderten  bestehende  milde  Stiftung,  welche  bestimmt  ist,
unbemittelten  alten  Einwohnern  der  Stadt  gegen  Einkanfsgcld  lebend
längliche  Wohnung  und  einen  Beitrag  zum  Lebensunterhalte  zu  gewähren. ­
  Jeder  Anfzuüehmende  muß  zur  Z.nt  seiner  Aufnahme  Orts-Einwohner
  sein.  An  Einkaufsgeld  ist  zu  entrichten:  Für  eine  Ober-Präbende
  450  Thlr.,  für  eine  Unter-Präbcnde  225  Thlr.;  doch  kann
der  Vorstand  (das  Kirchen-Kollegium  zu  St.  Johannis)  in  dringenden
Fällen  an  diesen  Summen  einen  Erlaß  eintreten  laßen.  Die  Aufsicht
über  die  Verwaltung  steht  dem  Magistrat  zu.  Vermögen  der  Anstalt
69,300  Thlr.,  darunter  36,000  Thlr.  Kapitalien.
Kloster  zum  armen  Kinde  Jesu  in  Melateli  (Köln),
ein  Rettungshaus  für  gefallene  Frauenzimmer.
            
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