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Kloster beata« Mariae Magdalena« zu Magdeburg,
ursprünglich ein katholisches Kloster für den Orden der Büßerinnen,
jetzt eine cvang. milde Stiftung zur Versorgung unbemittelter gebildeter
Jungfrauen aus der Stadt Magdeburg. Die Bedingungen der Aufnahme
sind: Ortsangehörigkeit, evang. Konfession, untadelhafter Lebenswandel,
ein höherer Grad von Bildung, ein Alter von wenigstens 20 Jahren
und Besitz eines geringeren eigenen Einkommens als 80 Thl?. jährlich.
Jungfrauen, welche sich durch Unterricht der Jugend, durch Leistungen
in der Armen- und Krankenpflege, durch aufopfernde Hingebung gegen
hülflose Mitglieder ihrer Familie oder sonst ausgezeichnet, oder deren
Angehörige sich besondere Verdienste uni die Stadt und die Einwohnerschaft
erworben haben, sind vorzugsweise zur Theilnahme an der Stiftung
und zur Beförderung in die höheren Präbeuden berufen. Die
Auswahl der aufzunehmenden Präbendatinnen steht dem Vorstände zu;
demnächst unterliegen die Wahlen der Bestätigung des Magistrats.
Die regierenden Königinnen von Preußen üben nach altem Herkommen
bei eintretendem Thronwechsel das Recht der ersten Bitte (jus primaran,
precum) aus, dergestalt, daß sie die erste nach der Thronbesteigung
erledigte Ober-Präbend'atenstclle besetzen. —Die Verwaltung steht unter
Oberaufsicht des Magistrats. Nur 8 Ober-Präbendatinnen hatten Ende
1858 noch freie Wohnung im Kloster, alle übrigen Bewohnerinnen
zahlten Miethe, welche die Hälfte der in Privathäuscrn zu zahlenden
Miethe nicht erreicht. Dotirt sind die Präbenden mit 123—36 Thlr.,
und es werden im Ganzen 7 — 8000 Thlr. verabreicht. Seit 1851
besteht auch eine mit 120 Thlr. dotirte „Elisabeth-Präbende" für ununbemittelte
Töchter solcher Einwohner des Orts, welche sich um die
Stadt und den Staat besonders verdient gemacht haben. Die Anstalt
besitzt ein Vermögen von 224,425 Thlr., darunter 47,000 Thlr.
in Kapitalien; sie hat einen Fonds von jährlich 200 Thlr. zu Unterstützungen
für besonders bedürftige Präbendatinnen und andere Jungfrauen
des Orts; 30 Thlr. zu einem Universitäts-Stipendium für Studirende
aus der Stadt rc.
Kloster (Hospital) Şt. Gertraud zu Magdeburg,
eine seit Jahrhunderten bestehende milde Stiftung, welche bestimmt ist,
unbemittelten alten Einwohnern der Stadt gegen Einkanfsgcld lebend
längliche Wohnung und einen Beitrag zum Lebensunterhalte zu gewähren.
Jeder Anfzuüehmende muß zur Z.nt seiner Aufnahme Orts-Einwohner
sein. An Einkaufsgeld ist zu entrichten: Für eine Ober-Präbende
450 Thlr., für eine Unter-Präbcnde 225 Thlr.; doch kann
der Vorstand (das Kirchen-Kollegium zu St. Johannis) in dringenden
Fällen an diesen Summen einen Erlaß eintreten laßen. Die Aufsicht
über die Verwaltung steht dem Magistrat zu. Vermögen der Anstalt
69,300 Thlr., darunter 36,000 Thlr. Kapitalien.
Kloster zum armen Kinde Jesu in Melateli (Köln),
ein Rettungshaus für gefallene Frauenzimmer.