I.
Einleitung.
Abgrenzung der Arbeit.
Die Abgrenzung der Gruppe der Lokal- und Mittelbanken war
nicht leicht, und eine gewisse Willkür muss ihr auf alle Fälle anhaften.
Ausser den Bereich der Betrachtung fallen einmal alle staatlichen Kantonal
banken, die in einer besonderen Gruppe vereinigt sind. Ebenso sind aus
geschieden alle Hypothekenbanken, die sich auch in ihrer Firma als solche
bezeichnen. Trotzdem finden wir in unserer Gruppe Institute, die fast reine
Hypothekenbanken sind, oder bei denen wenigstens die Befriedigung des
Grundkredites alle anderen Geschäfte überragt; sie nennen sich „Bank“,
„Volksbank“, „Gewerbekasse“, „Handwerkerbank“ usw. Noch schwieriger
und noch willkürlicher musste die Abgrenzung gegenüber den Spar- und
Leihkassen und den Leihkassen sich gestalten. Es gibt unter den behandel
ten Instituten einige, die, auch wenn sie den Namen „Bank“ angenommen
haben, doch vollständig den Charakter einer Spar- und Leihkasse bewahrt
haben. Oft wurde im Laufe der Zeit, vielfach noch in den letzten Jahren, die
Firma geändert, um eine tatsächlich vollzogene innere Wandlung des In
stitutes auch nach aussen im Namen zur Erscheinung zu bringen, oft wohl
auch nur, um anzuzeigen, nach welcher Richtung das Streben der Verwal
tung hin tendiert. Dafür gibt es dann wohl manche Spar- und Leihkasse, die
sich in vielleicht weit höherem Masse zu einer Lokalbank ausgewachsen hat,
als einige in unserer Gruppe behandelte Institute. Zum vorneherein wurde
einmal jedes Institut nicht behandelt, das das Wort „Sparen“ in irgend
einer Zusammensetzung in der Firma führt, und von den Leihkassen
fanden nur diejenigen Berücksichtigung, die keine Spargelder unter den
Passiven aufweisen.
Schwierigkeiten hätte auch eine Abgrenzung nach oben gebildet;
denn wo soll der Begriff „Mittelbank“ getrennt werden vom Begriff „Gross
bank ‘ ? Abgesehen davon, dass der Massstab in verschiedenen Ländern
ein verschiedener ist, gibt die absolute Höhe des eigenen Kapitals noch