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dürfen nur Branntweine aus der gleichen Brennperiode und
dem gleichen Rohmaterial herrührend, zur selben Zeit in
den Abfüllraum gebracht werden. Die Abfüllung dieses
Branntweins erfolgt in bestimmt vorgeschriebenen Flaschengrößen
unter Aufsicht des Steuerbeamten, in dessen Gegenwart
nach der Füllung auch sofort ein Streifen so über
den Flaschenmund geklebt wird, daß derselbe bei Öffnung
der Flasche zerstört werden muß. Dieser Streifen enthält
die Angaben, welcher Art der Branntwein ist, wann derselbe
eingelagert und wann er auf Flaschen gefüllt, sowie
den Namen und die Steuerrollennummer der Destiliery
und den Staat, in welchem sich letztere befindet. Ebenso
werden amtliche Etiketts mit den gleichen sinngemäßen Angaben,
die auch Inhalt, Maß und Alkoholgehalt mit umfassen,
auf jede Kiste geklebt, in welche die Flaschen verpackt
werden. Das amerikanische Gesetz stellt auf die Wiederverwendung
dieser amtlichen Streifen und Etiketten eine
verhältnismäßig hohe Strafe.
Diese Art der Qualitätsbescheinigung hat den Erfolg
gehabt, die amerikanische Whiskyproduktion auf eine ungeahnte
Höhe zu bringen und den Import von irischem und
schottischem Whisky ganz zu verdrängen. Gerade wie
französischer Cognac zurzeit in Deutschland, war ehemals
irischer und schottischer Whisky in Nordamerika allein als
Qualitätsbranntwein anerkannt. Das Gesetz der amtlichen
Qualitätsbescheinigungen hat aber dem amerikanischen
Whisky das Vertrauen der Konsumenten erobert und nicht
nur in Nordamerika, sondern auch im Auslande erwirbt
sich unter diesen Verhältnissen der amerikanische Whisky
immer mehr neue Märkte. Gewiß würde auch der kalifornische
Cognac unter diesen Verhältnissen sich längst ein
viel größeres Absatzgebiet erobert haben, wenn die Art der
kalifornischen Weine für die Cognacfabrikation überhaupt