Full text : Wie kann die heimische Cognacindustrie und der deutsche Weinbau gefördert werden?

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J a h ren  wird  darüber  geklagt,  daß  der  deutsche
Weinbau  unter  einer  künstlichen  Überproduktion  infolge
  zu  starker  Vermehrung  des  Weines  mittels
Zuckerwasserzusatz  leide.
Das  Gesetz  vom  20.  April  1892  und  zuletzt  das  vom
24.  Mai  1901  versuchte  dieser  Weinvermehrung  engere
Grenzen  zu  ziehen  und  stellte  Grundsätze  fest,  nach  denen
eine  übermäßige  Weinvermehrung  möglichst  verhindert
werden  sollte.  Trotzdem  sind  aber  bis  heute  die  Klagen
nicht  verstummt,  und  man  hört  von  allen  Seiten  Fälle
melden,  in  denen  trotz  Gesetz  und  Kontrolle  Übervermehrung ­
  stattgefunden  hat.  Jetzt  wird  bereits  wieder  nach
neuen  Mitteln  gesucht,  diese  Weinvermehrung  einzuschränken. ­

Der  deutsche  Weinbau  produziert  neben  einer  großen
Menge  feinster  Qualitätsweine  und  solcher  Weine,  die
naturrein  noch  gute  Trinkweine  sind,  besonders  in  schlechten
Jahren  eine  nicht  unerhebliche  Menge  von  Weinen  mit
einem  so  hohen  Säuregehalt,  daß  sie  naturrein  nicht  konsumiert ­
  werden  können.
Nur  durch  Herabsetzung  des  hohen  Säuregehaltes  wird
dieser  ,Wein  trinkfähig.  Zu  diesem  Zwecke  ist  ein  Zuckeroder ­
  Zuckerwasserzusatz,  welcher  den  Alkoholgehalt  des
Weines  erhöht  und  den  Säuregehalt  herabsetzt,  unentbehrlich, ­
  infolgedessen  ist  aber  auch  die  Vermehrung  unvermeidlich. ­
  Die  Grenze  der  Weinvermehrung  ist  sehr
            
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