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und untergeordnete Meinungsverschiedenheiten — durch gemeinsame
Kammerberatungen ausgeglichen werde, halte ich nicht für
richtig. Dagegen sprechen vor allem die Erfahrungen.
Die „wirtschaftlichen Konferenzen", welche in den achtziger
fahren zwischen den Vertretern der Landwirtschaft, der Gewerbe
und des Handels in den einzelnen Regierungsbezirken Preußens
zum Zwecke der Ausgleichung der Gegensätze abgehalten wurden,
haben sich nicht bewährt und sind darum wieder eingegangen.
Jede Gruppe betrachtete die vorliegende Frage von ihren: Interessenstandpunkte
und war von ihm auch durch noch so viele
Reden über Entgegenkommen und Versöhnung nicht abzubringen.
Als gleichzeitig der Vorschlag der Schaffung von provinzial-Volkswirtschastsräten
an Stelle der bestehenden Einzelvertretungen
der wirtschaftlichen Interessengruppen auftauchte, bekämpfte denn
auch die Kölner Handelskammer diesen Gedanken auf Grund
obiger Erfahrungen mit nachfolgender Erwägung: „Wenn es
auch zweckmäßig sein mag, in den oberen Instanzen die Vertretungen
der einzelnen Interessengruppen zusammenzufassen, so
würde eine gleiche Zentralisation doch für die unteren Instanzen
ein vollkonunener Mißgriff sein. Die Interessen der einzelnen
Gruppen sind anerkanntermaßen sehr abweichende, und es ist
nötig, daß jede Gruppe Organe hat, die unausgesetzt für die
betreffenden Interessen wirken und die Sonderwünsche der Gruppen
jederzeit der Regierung bekannt geben können. ..... Jeder
Kompromiß würde mit Recht die Unzufriedenheit des damit
nicht übereinstimmenden Teiles erregen, und derselbe würde es
wiederum mit Recht als eine Benachteiligung empfinden, daß es
ihm unmöglich ist, durch gesetzliche Organe seine Sondermeinung
an entscheidender Stelle zu vertreten." Mas hier in m. E. zutreffender
Meise bezüglich der verschiedenen Wirtschaftszweige
ausgeführt worden ist, gilt in gleicher Art auch von dem Verhältnis
der Arbeitgeberklasse zu derjenigen der Arbeiter. Obwohl
dort und hier schließlich, in letzter Linie alle Interessen zu einen:
gemeinsamen Versöhnungspunkte zusammenlaufen mögen, so besteht
doch für die praktische Tagespolitik, die sich mit konkreten
fragen und nicht mit allgemeinen parmoniegedanken befaßt, ein
Interessengegensatz, der in der Beurteilung einzelner Probleme
der praktischen Politik zum Ausdruck kommen wird und kommen
nmß. Daß es mit den Arbeiterfragen in dieser Beziehung nicht
anders ist als mit den Fragen der allgemeinen Volkswirtschaftspolitik,
zeigen übrigens auch die Erfahrungen mit den paritätischen
Kammern in Polland, wo der obige Versöhnungszweck nicht
erreicht worden ist; es mag sein, daß hier auch gewisse andere