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Vorstehende Bemerkungen über die Institution des
Starkstrominspektorats sind an dieser Stelle wohl an
gezeigt, vor allem im Hinblick auf die grossen Miss
stände der privaten Kontrollwirtschaft Deutschlands, ins
besondere: des Sachverständigenwesens bei den Feuer
versicherungsgesellschaften.
Was Dr. Bürner in seiner Broschüre: Zur wirt
schaftlichen Entwicklung und Lage der deutschen elek
trotechnischen Industrie (Berlin 1903) hierüber mitteilt,
ist so charakteristisch, dass es verdient dem Inhalte nach
hier kurz wiedergegeben zu werden. Das Sachver
ständigenwesen bei den Feuerversicherungs-Gesell
schaften ist eine Einrichtung, so führt er aus, die im
Interesse der Installateure dringend einer Reform bedarf.
Die Privatfeuerversicherungs-Gesellschaften haben zur
Revision elektrischer Anlagen auf ihre Feuersicherheit
bestimmte elektrische Firmen aufgestellt, an die wiederum
gewisse Anforderungen wie unter anderen mehrjährige
Geschäftspraxis, akademische Vorbildung etc. gestellt
Werden. Es kommt dabei nicht selten vor, das Revi
soren über die von ihnen selbst ausgeführten Anlagen,
u nd über die Konkurrenz Gutachten auszuarbeiten haben.
Ob sie ein „Gutachten 1- abgeben will oder nicht, steht
h"n Belieben der bevorzugten Firma. Einzelne von ihnen
sollen schon die Aufnahme eines Gutachtens einfach ab
gelehnt haben, weil nicht sie die Anlage ausführten.
Hinsichtlich der für die Besichtigung der elektrischen
Anlagen zu erhebenden Gebühren kommen die denkbar
e 'genartigsten Variationen vor. Viele Firmen sehen sogai
v °n einer Verrechnung ab, da sie befürchten, ihren Kunde n
damit vor den Kopf zu stossen. Andere wissen überhaupt
•nicht, dass sie das Recht haben, zu liquidieren. Nur selten