Full text : Das Kontokorrentgeschäft im deutschen Bankgewerbe

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der  Anzeige  über  den  Geschäftsabschluss  zu  erklären  und  den  anderen
Käufer  oder  Verkäufer  namhaft  zu  machen.
Die  Ausführung  der  Aufträge  zum  An-  und  Verkauf  von  "Wertpapieren, ­
  Wechseln  oder  Valuten  geschieht  unter  Zugrundelegung  der
zur  Zeit  der  Ausführung  an  der  Berliner  bezw.  derjenigen  auswärtigen
Börse,  an  welcher  die  Ausführung  zu  bewirken  war,  geltenden  Bedingungen. ­

Vom  dritten  Börsentage  vor  dem  Liquidationstäge  ab  kann  die
Diskontogesellschaft,  falls  bestimmte  Anordnungen  des  Auftraggebers
nicht  erteilt  sind,  dessen  laufende  Engagements  inBörsentermingeschäften
lediglich  nach  ihrem  Ermessen  ganz  oder  teilweise  verlängern  oder  lösen.
Sie  ist  auch  vor  dem  bezeichneten  Tage  dazu  berechtigt,  wenn  der  Auftraggeber ­
  den  beanspruchten  Einschuss  auf  Anfordern  innerhalb  der  ihm
gestellten  Frist  nicht  leistet.
Die  Diskontogesellschaft  behält  sich  das  Recht  vor,  Wechsel,  welche
ihr  im  Laufe  des  Geschäftsverkehrs  giriert  wurden  und  dann  mangels
Annahme  oder  Zahlung  unter  Protest  gingen,  entweder  in  der  laufenden
Rechnung  zu  belasten  oder  unabhängig  vom  Kontokorrentverkehr  im
Wege  besonderer  Wechselklage  geltend  zu  machen.
Bei  Wechseln  auf  Nebenplätze  und  auf  das  Ausland  übernimmt  die
Diskontogesellschaft  weder  eine  Verpflichtung  zur  rechtzeitigen  Präsentation ­
  noch  zur  Beibringung  von  Protesturkunden.
Für  alle  Streitigkeiten,  welche  sich  aus  dem  laufenden  Rechnungsverkehr ­
  ergeben  sollten,  ist  das  Amtsgericht  Berlin  (Mitte)  bezw.  Landgericht ­
  Berlin  I  ausschliesslich  zuständig.
Rechnungsabschlüsse  und  Depotaufstellungen,  welche  die  Diskontogesellschaft ­
  erteilt,  gelten  als  richtig  befunden  und  anerkannt,  wenn
nicht  Beanstandungen  derselben  binnen  einer  Präklusivfrist  von  vier
Wochen  nach  Zustellung  derselben  der  Diskontogesellschaft  angezeigt
werden.
Berlin,  1.  Januar  1900

Direktion  der  Diskontogesellschaft
            
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