Anhang I
Kontokorrentbedingungen
einiger
Berliner Grossbanken
Direktion der Diskontogesellschaft in Berlin
Bedingungen für laufende Rechnungen
C. 5
Der Abschluss der laufenden Rechnung erfolgt halbjährlich — soweit
nicht für einzelne Konten der laufenden Rechnung ein anderer Zeitabschnitt
für den Abschluss vereinbart ist — bezw. die Aufhebung des
Rechnungsverhältnisses, welche jedem der Kontrahenten ohne Fristbestimmung
zusteht. Bei der Zinsberechnung wird der Monat zu 30 Tagen
angenommen.
In der Regel werden die Zinsen auf das jeweilige Guthaben 1 %
unter dem Diskontosatz der Reichsbank, jedoch nicht über 372 °/o vergütet,
und die Zinsen auf die jeweiligen Vorschüsse, welche die Diskontogesellschaft
leistet, 1 °/o über dem Diskontosatz der Reichsbank
belastet.
Ausser den vereinbarten Provisionen werden die usancemässigen Beträge
für Stempel und Courtagen sowie die entstandenen Unkosten in
Rechnung gestellt.
Die Direktion der Diskontogesellschaft übernimmt mit gesetzlicher
Haftung die treue und sichere Aufbewahrung der in Verbindung mit der
laufenden Rechnung zu empfangenden Wertpapiere.
Die übergebenen Wertpapiere werden als gesonderte Depots und
als Sondereigentum der einzelnen Hinterleger ohne Vermengung mit
anderen Beständen bewahrt.
Auch ohne Aufforderung des Korrespondenten besorgt die Gesellschaft
die Verwaltung der übernommenen Depots, nämlich die Aufsicht
über die Verlosung der Wertpapiere, das Inkasso oder die Verwertung