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XI. Der Einziehung von Wechseln auf Nebenplätze werden wir uns
nach wie vor gern unterziehen, können indes hiebei für rechtzeitige
Präsentation sowie für Beibringung von Protesten nicht einstehen. Solche
Rimessen sind daher nicht eher als eingegangen zu betrachten, als bis
wir darüber ausdrücklich Anzeige gemacht haben.
XII. Alle Berichte, Auskünfte und Anregungen, welche wir geben,
erfolgen unter Ausschluss jeglicher Yerantwortlichkeit.
XIII. Unsere Kommittenten unterwerfen sich wegen aller Streitigkeiten,
welche aus der Geschäftsverbindung mit uns entstehen möchten,
dem Gerichtsstände des hiesigen königlichen Landgerichts I resp. Amtsgerichts
I.
Berlin W., Datum wie umstehend.
Dresdner Bank