Full text : Das Kontokorrentgeschäft im deutschen Bankgewerbe

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XI.  Der  Einziehung  von  Wechseln  auf  Nebenplätze  werden  wir  uns
nach  wie  vor  gern  unterziehen,  können  indes  hiebei  für  rechtzeitige
Präsentation  sowie  für  Beibringung  von  Protesten  nicht  einstehen.  Solche
Rimessen  sind  daher  nicht  eher  als  eingegangen  zu  betrachten,  als  bis
wir  darüber  ausdrücklich  Anzeige  gemacht  haben.
XII.  Alle  Berichte,  Auskünfte  und  Anregungen,  welche  wir  geben,
erfolgen  unter  Ausschluss  jeglicher  Yerantwortlichkeit.
XIII.  Unsere  Kommittenten  unterwerfen  sich  wegen  aller  Streitigkeiten, ­
  welche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  uns  entstehen  möchten,
dem  Gerichtsstände  des  hiesigen  königlichen  Landgerichts  I  resp.  Amtsgerichts ­
  I.
Berlin  W.,  Datum  wie  umstehend.

Dresdner  Bank
            
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