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besass darin sein Soll und Haben (expensum ferre — aceeptum
ferre). Den einzelnen Formen der laufenden Rechnung war
auch das Recht angepasst 1 ). Im Mittelalter sind besonders die
Campsores bezw. Bancheriy 2 ) in den italienischen Stadtstaaten
hervorzuheben, die zur weiteren Ausgestaltung unseres Instituts
sehr viel beitrugen. Steht doch hier die Wiege unseres modernen
Bankwesens, mit dem das Kontokorrentgeschäft aufs
innigste verknüpft ist. In diesen Staaten gab es nicht nur
eine sehr entwickelte Geldwirtschaft und ein den Verkehrsgewohnheiten
angepasstes Recht, in diesen Staaten nimmt auch
die moderne Geschäftstechnik ihren Anfang und zwar infolge
zweier hochbedeutsamer Ereignisse, das sind:
1. Die Einführung des arabisch-indischen Zahlenwesens
in Italien um 1202 durch Leonardo Fibonacci 3 ) (auch Pisano
genannt) und
2. die Erfindung der doppelten Buchhaltung, zuerst niedergeschrieben
im Jahre 1494 von Frater Lucas de Burgo 1 ) (auch
Paccioli genannt).
Durch die so für das Geschäftsleben geschaffene Vereinfachung
und Uebersichtlichkeit wurden in erster Linie das
Bankwesen und dessen einzelne Zweige, insbesondere auch das
Kontokorrentgeschäft gefördert, ja man kann sogar sagen,
des römischen Rechts. Prag, Wien, Leipzig 1895. S. 173. Gustav
Cohn a. a. 0. S. 554. Moritz Voigt, Ueber die Bankiers, die Buchführung
und die Litteralobligation der Römer in den Abhandlungen der
königl. sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften. Bd. XXIII. Leipzig
1888. S. 515 ff.
') Vgl. insbesondere Gaius (IV, 64—68) und Digesten (2, 14,
47, 1. Dig. 14, 3, 2). Hiezu Greber, Das Kontokorrentverhältnis.
Freiburg und Leipzig 1893. S. 3ff. Merkel a. a. 0. S. 166 und Grünhut
a. a. 0. S. 474 ff.
2 ) Theusner, Der Kontokorrentvertrag. S. 9. Halle 1901. Goldschmidt,
Universalgeschichte des Handelsrechts. Stuttgart 1891. S. 327.
3 ) Vgl. sein Werk „Liber Abaci“, das die Arithmetik und Algebra
der Araber darstellt. Vgl. dazu Jäger, Luccas Paccioli und Simon
Stevin. Stuttgart 1896. Vorwort S. XIV, und Werner Sombart, Der
moderne Kapitalismus. Leipzig 1902. Bd. I S. 392.
4 ) Im 1. Teil 9. Abschn. 11. Abhandlung seines Werkes Summa de
Arithmetika, Geometria, Proportioni et Proportionalita. Vgl. dazu die
Uebersetzung von Jäger in dessen vorher angeführtem Werke.